CSV: Zweifel an Gartenhaus-Genehmigung von Dieschbourg
CSV: Zweifel an Gartenhaus-Genehmigung von Dieschbourg
Am Nachmittag tritt Carole Dieschbourg vor die Presse, um Stellung zum Genehmigungsverfahren im "Gaardenhaischen"-Dossier zu beziehen. Der Schritt vor die Presse drängt sich auf, nachdem die CSV in einer juristischen Analyse das Vorgehen der Ministerin kritisch hinterfragt.
Die Christlich-Sozialen halten in ihrer Bewertung zwar fest, dass eine nachträglich beantragte und gutgeheißene Genehmigung, so wie am 12. August 2019 durch die Umweltministerin geschehen, zulässig ist - unter der Voraussetzung, dass eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.
Bauverbot
Im Fall der Umbauarbeiten am Gartenhäuschen von Roberto Traversini sei dies nach CSV-Einschätzung nicht der Fall. Das betreffende Areal gehöre zum Naturschutzgebiet Prenzebierg, in der das betreffende großherzogliche Reglement von 1991 jegliche "construction au sol ou non" untersagt. Folglich hätte es zu keiner - nachträglichen - Erlaubnis zum Umbau aus dem Umweltministerium kommen dürfen.
Stattdessen, so die juristische Argumentation der CSV, hätte Ministerin Dieschbourg die Arbeiten am Gartenhaus mit Verweis auf Artikel 73 des Naturschutzgesetzes aus 2018 untersagen müssen - und die Staatsanwaltschaft gemäß Artikel 23 der Strafprozessordnung in Kenntnis setzen müssen.
Fehlende Dokumente
Des Weiteren verweist das Dokument der CSV auf Artikel 7 des Naturschutzgesetzes, wonach Renovierungsarbeiten an "constructions légalement existantes" nur vom Minister/von der Ministerin genehmigt werden dürfen. Vor dieser Genehmigung hätte sich die Ministerin jedoch vergewissern müssen, dass das Dossier vollständig sei . Das sei in besagter Geschichte nicht der Fall, so die größte Oppositionspartei aus dem Parlament, die beanstandet, dass jene Dokumente fehlten, die über das Alter des Gartenhäuschens und in den Folgejahren ausgeführte Arbeiten Aufschluss geben.
Das Jahr 1965
Ausschlaggebend sei das Jahr 1965, dem Jahr des ersten Naturschutzgesetzes. Danach hätten alle Arbeiten unter Berücksichtigung der legalen Bestimmungen genehmigt werden müssen. Und ohne diese Dokumente hätte das Umweltministerium den Antrag als unvollständig an den Antragsteller zurückgeben müssen.
Folglich, so die CSV-Bewertung, seien die Bedingungen einer nachträglichen Genehmigung, wie im August 2019 erfolgt, nicht erfüllt.
Auf parlamentarischer Ebene behalten sich die Christlich-Sozialen vor, Ministerin Carole Dieschbourg in den zuständigen Ausschuss zu laden, um den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen.
