CSV: "Umgang mit dem Großherzog ist inakzeptabel"
CSV: "Umgang mit dem Großherzog ist inakzeptabel"
Die Organisation der Maison du Grand-Duc wird über einen großherzoglichen Erlass geregelt. Die CSV hält das für verfassungswidrig und respektlos gegenüber dem Großherzog. In fine wird der Staatschef dem Regierungschef komplett unterstellt.
„Der Umgang der Regierung mit dem Großherzog ist völlig inakzeptabel“, sagte CSV-Präsident Frank Engel am Freitag zu Beginn der Pressekonferenz zur geplanten Organisation der Maison du Grand-Duc. „Der Staatschef ist die höchste Institution des Landes. Er verdient es, mit Respekt und vor allem im Respekt mit der Verfassung behandelt zu werden.“
Inhaltlich mit Regierung einverstanden
Mit den Zielen der Reform an sich - eine Modernisierung der Monarchie und eine transparente und leistungsfähige Verwaltung am großherzoglichen Hof - sei die CSV einverstanden. Nicht aber mit der Vorgehensweise der Regierung.
Doch was genau wirft die CSV der Regierung vor? Die Beschäftigten des großherzoglichen Hofes sollen an den öffentlichen Dienst angegliedert werden. Da Posten im öffentlichen Dienst nur per Gesetz geschaffen werden können, ist die CSV der Meinung, dass an einer gesetzlichen Regelung der Organisation der Maison du Grand-Duc kein Weg vorbeiführe. „Die Maison du Grand-Duc ist eine Verwaltung und eine Verwaltung kann nur per Gesetz geschaffen werden“, sagte Engel. Die Rechtslage sei in diesem Punkt glasklar, meinte der CSV-Präsident mit Verweis auf zwei Gutachten des Staatsrates aus den Jahren 1946 und 1953.
Artikel 76 der Verfassung
Der großherzogliche Erlass basiere auf Artikel 76 der aktuellen Verfassung, ein Artikel der besagt, dass der Großherzog die Regierung organisiert. „Dazu zählen Minister, Staatssekretäre und Regierungsräte. Beamte gehören nicht dazu“, sagte der verfassungsrechtliche Sprecher der CSV, Léon Gloden. Der Erlass gründe demnach auf einer falschen verfassungsrechtlichen Basis. Artikel 76, fuhr Frank Engel fort, habe mit dieser Sache nichts zu tun. „Hier wird die Maison du Grand-Duc organisiert, keine Regierung.“
Die CSV hatte dem Staatsminister ihre Bedenken mündlich und schriftlich mitgeteilt und ihn gebeten, den Erlass vom Staatsrat auf seine Verfassungskonformität prüfen zu lassen. Das aber habe Bettel abgelehnt, unter anderem mit dem Argument, der Erlass müsse so schnell wie möglich durch den Ministerrat, damit das Hofpersonal Rechtssicherheit habe. „Genau das wird er nicht erreichen“, so Gloden. „Ohne Stellungnahme des Staatsrates wird die rechtliche Unsicherheit bestehen bleiben.“
„Es ist alles gesagt“
Der Einladung, sich am Donnerstag mit den Mitgliedern der parlamentarischen Verfassungskommission erneut über die Sachlage auszutauschen, ist der Premier nicht nachgekommen, laut der CSV mit dem Argument, es sei alles gesagt. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Premierminister einen derart wichtigen Punkt am Staatsrat, an der Verfassung und am Parlament vorbei versucht umzusetzen“, sagte Gloden. Das komme einer Verletzung der Rechtsstaatlichkeit des Landes gleich.
Der Premier ist geradezu besessen von seiner Mission, den Großherzog und dessen Verwaltung ganz allein organisieren zu wollen.
Frank Engel, CSV-Präsident
Frank Engel wurde dann noch etwas deutlicher: „Der Premier ist geradezu besessen von seiner Mission, den Großherzog und dessen Verwaltung ganz allein organisieren zu wollen.“ Er habe sich ohne Not vom politischen Konsens verabschiedet, den man parteiübergreifend in dieser Angelegenheit hatte. Es sei überdies nicht zu verstehen, dass die Regierung acht Monate brauche, um einen Erlass von wenigen Seiten vorzulegen, so Engel.
Problem mit dem Staatshaushalt
Léon Gloden sprach von einem hohen Risiko für das Image des Landes. „Sollte es zu arbeitsrechtlichen Konflikten kommen und ein Gericht wirft im Falle eines gerichtlichen Verfahrens die Verfassungswidrigkeit des Erlasses auf, haben wir nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein ernstes politisches Problem“, so Gloden.
Spätestens beim Gesetzentwurf zum Staatshaushalt, ist Gloden überzeugt, werde der Staatsrat mit der Problematik konfrontiert werden. „Im Budget wird ein Posten für den großherzoglichen Hof geschaffen und der basiert nach unserem Verständnis auf einem verfassungswidrigen Erlass. Sollte der Staatsrat dagegen einen formellen Einwand einlegen, haben wir ein Problem mit dem Staatshaushalt“, so Gloden.
Zu den möglichen Gründen des Staatsministers, wider besseres Wissen so vorzugehen, sagte Frank Engel, der Premier versuche, den Großherzog dem Regierungschef formell und sichtbar zu unterstellen und zwar ihm ganz allein. „Dass der Premier das toll findet, kann ich verstehen, aber die Verfassung sieht das nicht vor. Es kann nicht sein, dass der Staatschef in einem politischen Selbtsbehauptungsprozess dem Wunsch eines Politikers untergeordnet wird, der dem Land zeigen möchte, dass er die Macht hat, den Großherzog in alle Schranken zu weisen.“
„Sturm im Wasserglas“
Auf einer Pressekonferenz auf den Standpunkt der CSV angesprochen, sprach Premierminister Xavier Bettel am Freitag von einem „Sturm im Wasserglas“. Er mache sich wegen der Verfassungskonformität keine Sorgen. Er erinnerte die CSV daran, dass auch sie früher vieles über Arrêté grand-ducal geregelt habe. „Es ist eine Reform, die nötig ist und die zusammen mit dem Hof ausgearbeitet wurde“, so Bettel.
Die CSV kündigte an, alles daran zu setzen, dass der Erlass nicht in Kraft tritt, und zur Not das Gericht einzuschalten. Das Kabinett hat den Erlass am Freitag gutgeheißen. Kurz darauf hat der Großherzog mehrere Mitglieder des neu geschaffenen Direktionskomitees vereidigt, darunter Hofmarschallin Yuriko Backes.
Die Reform bei Hofe ist die Konsequenz aus dem Waringo-Bericht, der Anfang 2020 vorgestellt worden war und der Missstände am großherzoglichen Hof zutage gefördert hatte.
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