CSV stellt Referendum in Aussicht
CSV stellt Referendum in Aussicht
Das Parlament hat am Mittwoch in erster Lesung über das reformierte Verfassungskapitel zur Justiz abgestimmt. Die Vertreter der Regierungsparteien, der CSV und der Piraten stimmten dafür, Déi Lénk enthielten sich. Die ADR stimmte als einzige Partei gegen den Text.
Während das Abstimmungsergebnis vorhersehbar war, so sorgte die CSV mit ihrem Schritt in Richtung Referendum dann doch für eine handfeste Überraschung. Sollte die Petition 2007, die sich für eine Volksbefragung einsetzt, am Ende mehr als 25.000 Unterschriften bekommen, sei dies als „Wunsch des Wählers für ein Referendum“ zu verstehen, so Parteipräsident Claude Wiseler. Sollte dieses Ziel erreicht werden, „dann werden wir ein Referendum ins Rollen bringen“. Michel Wolter stellte anschließend klar, dass es sich bei dieser Vorgehensweise zwar nicht um eine „offizielle“, sondern um eine „demokratische“ Prozedur handele.
Auf die Frage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser erklärte Wolter ferner, dass man natürlich versuchen werde, möglichst eine einzige Volksbefragung über die vier Reformkapitel zu veranstalten. Allerdings müsste man vorab klären, ob ein solcher Schritt juristisch überhaupt zulässig ist. Sollte es zu einem Referendum kommen, werde die CSV sich natürlich für die Reform aussprechen.
Mars Di Bartolomeo machte allerdings sofort auf ein Problem aufmerksam. Während eine Petition auch von Personen, die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben, unterschrieben werden kann, sieht das Referendumsgesetz vor, dass nur Wähler an einer Volksbefragung teilnehmen können. Die Petition 2007 wurde mittlerweile von fast 7.000 Personen unterschrieben, dabei liegt sie noch 20 Tage zur Unterschrift aus.
Ursprünglich war übrigens ein Referendum vorgesehen. In ihrem Koalitionsabkommen hatten sich DP, LSAP und Grüne 2018 noch dafür ausgesprochen. Auch die CSV hatte in ihrem Wahlprogramm eine Volksbefragung zur Verfassungsreform in Aussicht gestellt. Allerdings hatten die vier Parteien 2019 wieder von der Idee abgesehen, dies, nachdem die Gesamtreform der Verfassung am Veto der CSV gescheitert war. DP, LSAP, Grüne und CSV hatten sich dann darauf verständigt, das aktuelle Grundgesetz nur punktuell zu überarbeiten. Vier Kapitel waren zurückbehalten worden: die Justiz, die Organisation des Staates, die Grundrechte und die Freiheiten sowie das Parlament und der Staatsrat.
Die ADR hatte den vier Parteien daraufhin Wortbruch vorgeworfen. DP, LSAP und Grüne würden sich nicht an das Regierungsabkommen halten, die CSV löse ihr Wahlversprechen nicht ein. In einer breit angelegten Kampagne machte sich die Reformpartei denn auch für ein Referendum stark.
Auch die Piraten, die im Gegensatz zur ADR die Verfassungsreform mittragen, fordern eine Volksbefragung. Déi Lénk sind ebenfalls dafür. Im Parlament zeigte sich Fernand Kartheiser am Mittwoch „unheimlich froh und zufrieden“, dass die CSV ihre Position überdacht habe und doch noch den Weg für ein Referendum freimache.
Dem Vorstoß der CSV vorangegangen war eine längere Debatte über das Kapitel zur Justiz, das als erstes im Parlament zur Abstimmung kam. Den Rednern von DP, LSAP, Grünen und der CSV war die Erleichterung anzumerken, dass nach mehr als 15 Jahren Arbeit nun endlich eine erste Abstimmung stattfand. Berichterstatter Leon Gloden (CSV), Simone Beissel (DP), Mars Di Bartolomeo (LSAP) und Charles Margue (Déi Gréng) sparten denn auch nicht mit gegenseitiger Anerkennung und bedachten den Text mit viel Lob.
Ein historischer Tag
Simone Beissel sprach von einem „historischen Moment“, Mars Di Bartolomeo von einem „festen Grundstein für die Unabhängigkeit der Justiz“. Laut Charles Margue (Déi Gréng) handelt es sich „um einen guten Tag für unsere Institutionen“, mit der Reform werde der „Rechtsstaat auf solide Füße gestellt“.
Zuvor war Léon Gloden noch einmal auf die wichtigsten Punkte beim überarbeiteten Text eingegangen. Dabei hob er zunächst die Unabhängigkeit der Justiz hervor, die nun zum ersten Mal überhaupt explizit in die Verfassung eingeschrieben wird. Wichtig ist ihm dabei vor allem, dass der „pouvoir judiciaire“ als dritte Gewalt im Staat endlich Verfassungsrang erhält und das Statut der Magistrate verankert wird.
Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Justizrat, der über die Unabhängigkeit der Justiz wachen und für die Nominierung der Richter zuständig sein wird. Das entsprechende Basisgesetz muss allerdings noch verabschiedet werden. Wichtig sei auch, dass die großen Prozessprinzipien definiert werden, so hält beispielsweise auch die Unschuldsvermutung Einzug in das Grundgesetz.
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