CSV: In der Opposition angekommen
CSV: In der Opposition angekommen
„Die Regierung betrachtet das Parlament als Anhängsel. In Deutschland sagt man Stimmvieh." So beschreibt CSV-Fraktionspräsidentin Martine Hansen den aus ihrer Sicht nicht akzeptablen Umgang der Regierung mit der Chamber. Dies tat sie während einer Pressekonferenz im Rahmen des traditionellen Fraktionsessens ihrer Partei vor der Sommerpause.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Léon Gloden bedauerte, dass die Mehrheitsparteien im Parlament dessen Rolle als Kontrollorgan nicht ernst nehmen würden. Im Gegensatz zur CSV, die im vergangenen Jahr nicht weniger als 295 parlamentarische Fragen gestellt habe. Auch der Regierung warf er mangelnde Wertschätzung vor. So habe es Umweltministerin Carole Dieschbourg vorgezogen, eine Schule zu besuchen, anstatt einer Debatte im Parlament beizuwohnen.
Vorwurf der Untätigkeit
Gloden erläuterte zudem noch einmal die Haltung der CSV in Bezug auf eine neue Verfassung. Stein des Anstoßes sei ein Ideenpapier der LSAP in Bezug auf eine Änderung des Wahlrechts gewesen. Dies würde zeigen, dass sich die Regierung noch in einem Meinungsfindungsprozess befinde. Die CSV wolle dies nutzen und die Bürger um ihre Meinung zu konkreten Punkten befragen. Einem abschließenden Referendum stehe man offen gegenüber.
Gilles Roth seinerseits kritisierte die Regierung für ihre Untätigkeit in vielen wichtigen Bereichen. Dies beispielsweise beim Klimaschutz, wo sich Luxemburg bei den erneuerbaren Energien auf dem letzten Platz in der Europäischen Union befinde. Auch in Sachen Wohnungsbau habe sich die Lage nicht verbessert, stattdessen schiebe die Regierung den Gemeinden die Verantwortung zu.
Recht auf Vergessen nicht respektiert
Roth ging auch auf die vermeintliche Affäre rund um das geheime Register bei Polizei und Justiz ein. Diese seien geheim, da niemand wisse, was in seinem Register stehe. Man könne als CSV nicht akzeptieren, dass über 2.000 Beamte bei der Polizei Zugriff auf diese Datenbank und damit sensible Informationen hätten. Dass diese Daten teilweise länger als 20 Jahre gespeichert würden, verstoße gegen das Recht auf Vergessen.
Den Einwand, dass die Datenbanken bereits seit Jahrzehnten existieren und sich in all der Zeit kein CSV-Abgeordneter daran gestört habe, lässt Roth indes nicht gelten. Die Welt des Datenschutzes habe sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Wenn man heutzutage eine Datenbank anlege, müsse man auch deren Zweck erläutern. Der Geist des Datenschutzgesetzes werde nicht respektiert.
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