Covid-Gesetz: Staatsrat legt sein Gutachten vor
Covid-Gesetz: Staatsrat legt sein Gutachten vor
Auch wenn der Staatsrat in seinem Gutachten zu den Änderungsanträgen der Regierung am Covid-Gesetz vom 17. Juli dieses Jahres nur einmal die rote Karte zückt, so vermisst er doch in einigen Punkten die Details. So werfen die Räte beispielsweise die Frage auf, auf welche Kriterien die Regierung sich bei der Auswahl der Aktivitäten, die nun herunter gefahren werden sollen, beruft. Sie schreibe zwar in dem Exposé des motifs, dass sie nur Tätigkeiten auf die rote Liste gesetzt habe, die nicht zwingend notwendig seien, warum dies so ist, definiere sie allerdings nicht.
Als problematisch wertet die Hohe Körperschaft auch, dass die Autoren der Änderungsanträge nicht belegen, wieso gerade ein Verbot dieser Aktivitäten zu einem Rückgang bei den Neuinfektionen führen soll. Für den Fall, dass das Gesetz in den kommenden Wochen noch einmal abgeändert werden muss, fordert der Staatsrat daher eine präzise Auflistung der Kriterien. Andernfalls sei die Auswahl schlicht beliebig: „Il est important, tant pour ce projet de loi que pour des projets de loi futurs, que ces critères objectifs soient énoncés et expliqués plus amplement afin d’exclure tout reproche d’arbitraire.“
Nicht nur kommerzielle Zwecke
Dazu kommt, dass die Aktivitäten nur dann verboten werden sollen, wenn sie kommerzieller Natur sind. Das ist in den Augen der Hohen Körperschaft irreführend. Denn das Virus mache beispielsweise nicht halt vor dem Kino, wenn die Vorstellung gratis ist. Daher sollen die Aktivitäten als solche untersagt werden, unabhängig davon, ob es nun kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke geht.
Die neuen Regeln sehen vor, dass Restaurants und Cafés zwar schließen müssen, dass Schulkantinen aber weiter offen bleiben. In dem Zusammenhang schlägt der Staatsrat vor, dass diese Ausnahme auch für die Betriebskantinen gelten soll.
Der Entwurf sieht vor, dass die Zahl der Personen, die man zu Hause empfangen darf, von vier auf zwei reduziert wird. Der Staatsrat stellt klar, dass diese Maßnahme einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Bürger bedeutet, den er aber angesichts der aktuellen Situation akzeptiert. Allerdings sei die Regel nicht kohärent. Deshalb schlägt die Hohe Körperschaft vor, dass sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.
Auch die sportlichen Aktivitäten sollen heruntergefahren werden. Grundsätzlich stimmt der Staatsrat diesem Vorhaben zu. Allerdings spricht er einige Änderungsvorschläge aus. So weist die Hohe Körperschaft darauf hin, dass nicht nur Elitesportler weiterhin Zugang zum Centre national sportif et culturel haben sollen, sondern auch die Mitglieder der Nationalmannschaften.
Einen Verbesserungsvorschlag gibt es auch in Bezug auf die Vier-Personen-Regelung. Da eine rigorose Anwendung dieser Maßnahme es größeren Familien unmöglich mache, zusammen Sport zu betreiben, schlägt der Staatsrat eine Ergänzung vor. Und zwar sollen Personen, die dem gleichen Haushalt angehören, von der Regel befreit werden.
Änderungen bei Gericht
Wenn das Parlament am Mittwoch den Text verabschiedet, sind in dem Gesetz auch einige Änderungen enthalten, die die Regierung bereits am 30. Oktober eingebracht hatte und die der Staatsrat schon begutachtete hatte.
Die Anpassungen betreffen die sanitären Maßnahmen für die öffentlichen Gerichtssitzungen. In seinem Gutachten vom 17. November hatte der Staatsrat den entsprechenden Änderungsantrag mit einer opposition formelle belegt. Die Verfassung schreibe vor, dass die Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind. Nur wenn eine Gefahr für „l’ordre ou les moeurs“ besteht, kann das Publikum ausgeschlossen werden. Die sei im Fall einer sanitären Krise aber nicht der Fall, so die Hohe Körperschaft. Daher will der Staatsrat auch nicht akzeptieren, dass es Einschränkungen in den Sitzungen geben soll. Ob die Maske im Saal getragen werden muss, darüber müsse der vorsitzende Richter entscheiden, so die Forderung.
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