Covid-Gesetz: Menschenrechtskommission hat Bedenken
Covid-Gesetz: Menschenrechtskommission hat Bedenken
Die Commission consultative des droits de l'Homme (CCDH) begrüßt in ihrem rezenten Gutachten zu den Anpassungen am Covid-Gesetz vom Juli dieses Jahres, dass sie diesmal etwas mehr Zeit hatte, um ihr Gutachten auszuarbeiten. Dennoch sei die Zeit nach wie vor zu knapp bemessen: So schreibt die Menschenrechtskommission denn auch in ihrem aktuellen Gutachten, das seit Freitag vorliegt: „Afin d’éviter une fragilisation de l’Etat de droit, de la démocratie et des droits humains, il est indispensable qu’une telle situation ne se reproduise pas de façon régulière.“
Als im Oktober die Corona-Regeln verschärft worden waren, hatte die Regierung den Text nur drei Tage vor dem Votum im Parlament eingereicht. Die Vorgehensweise hatte damals für viel Kritik gesorgt. Die CCDH bedauert zudem, dass die Regierung der Kritik, die die verschiedenen Gutachter damals geäußert hatten, bei der Ausarbeitung der neuen Änderungsanträgen nicht Rechnung getragen hat.
Wie der Staatsrat kritisiert auch die CCDH, dass die Regierung nicht erklärt, ob die Aktivitäten, die nun heruntergefahren werden, in der Tat ursächlich für die hohen Infektionszahlen sind und ob eine Schließung zu einer Verbesserung der Situation führen wird.
Daher hegt die Menschenrechtskommission auch Zweifel an den Maßnahmen. Denn das Infektionsgeschehen sei diffus und in der Hälfte der Fälle lasse sich nicht genau ermitteln, wo sich die Betroffenen infiziert haben. Dies berge die Gefahr, dass die Schließung von den Betroffenen als diskriminierend empfunden werde, so die Warnung. Anstatt ganze Sektoren herunterzufahren hätte die CCDH sich beispielsweise strengere Auflagen in Bezug auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes oder zusätzliche Maßnahmen im schulischen Bereich vorstellen können.
Mangel an Kohärenz
Die Maßnahmen müssen kohärent sein, damit sie von der Bevölkerung akzeptiert werden, so die CCDH weiter. Deshalb stellt sich ihrere Meinung nach auch die Frage, weshalb Schulkantinen weiterhin offen bleiben, während die Restaurants ihre Türen schließen müssen.
Ähnlich verhält es sich auch beim Verbot der sportlichen Aktivitäten, moniert die Kommission: „CCDH note de manière générale que les différentes dispositions manquent de précision et peuvent prêter à confusion“, so die Kritik. Wenn das breite Publikum die Sporteinrichtungen nicht mehr nutzen darf, mache das angesichts der angespannten Lage zwar Sinn. Allerdings sei es unverständlich, wieso die gleichen Einrichtungen für den Schulsport geöffnet bleiben. Die CCDH hätte sich von der Regierung genaue Informationen gewünscht, was sie zu diesem Schritt bewogen hat.
Die Ausgangssperre, die die Regierung Ende Oktober verhängt hatte und die nun bis mindestens Mitte Dezember verlängert werden soll, bereitet der Menschenrechtskommission besonders viel Kopfzerbrechen. Eine Ausgangssperre sei ein tiefgreifender Einschnitt in die Freiheitsrechte der Bürger, der gut begründet sein müsse. Die Regierung habe aber nicht erklärt, zu welchen Resultaten der couvre-feu bislang geführt habe. Somit lasse sich auch nicht ermitteln, ob die Maßnahme überhaupt verhältnismäßig sei.
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