Covid-Gesetz: Isolationsdauer herabgesetzt
Covid-Gesetz: Isolationsdauer herabgesetzt
Das neue Covid-Gesetz beschäftigt die Abgeordneten weiter, es kommen ständig Änderungen hinzu. So entschied das Kabinett am Mittwoch, dass die Bestimmungen zur Quarantäne und Isolation aufgrund neuer Studien angepasst werden sollen. Die Isolationsdauer von positiv getesteten Personen wird von aktuell vierzehn auf zehn Tage verkürzt.
Aber auch für Personen, die in Kontakt mit einem Covid-Erkrankten waren, gibt es eine Änderung. Sie sollen ab dem sechsten Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Infizierten einen Screeningtest durchführen.
Zeitdruck
Das Gesetz muss vor dem 24. September Rechtskraft haben, weil im jetzigen Covid-Text irrtümlicherweise steht, dass drei Monate nach Auslaufen des Etat de crise und nicht des Gesetzes alle in Verbindung mit Covid-19 stehenden persönlichen Daten anonymisiert werden müssen.
Die Santé könnte also kein Tracing mehr machen und keine Quarantänemaßnahmen mehr überwachen. Die am 3. August im Parlament eingebrachte erste Version legte denn auch fest, dass die Daten drei Monate nach Auslaufen des Gesetzes anonymisiert werden müssen – eine Bestimmung, die seither für Kontroversen sorgt.
Des Weiteren wird der Personenkreis, der in der sanitären Reserve beschäftigt werden kann, um Apotheker und Psychotherapeuten erweitert. Ende August brachte die Regierung erste Änderungsanträge: Die Covid-Maßnahmen sollen nun bis zum 31. Dezember verlängert werden, der Mund-Nasen-Schutz wird definiert, es sollen Ausnahmeregelungen für Personen gelten, die vom Tragen einer Maske befreit sind, und die Daten von ankommenden Flugpassagieren sollen sofort an die Santé weitergeleitet werden.
Mittlerweile wurde diversen Kritiken aus den Gutachten und Zusatzgutachten des Staatsrats und der beratenden Menschenrechtskommission Rechnung getragen. Dabei geht es vor allem um den Schutz der persönlichen Daten. So lenkte die Regierung zunächst ein, indem die Daten drei Monate nach ihrer Erhebung und nicht erst nach Ablauf des Gesetzes pseudonymisiert werden sollen.
Vor allem die Menschenrechtskommission hatte beanstandet, dass die Daten zu lange unverändert gespeichert werden können, wenn sie an die Dauer des Gesetzes gebunden sind.
Staatsrat will Anonymisierung
Mit der Pseudonymisierung anstatt einer Anonymisierung wollte die Regierung garantieren, dass die Identität einer Person wieder hergestellt werden kann. Das ist für die Gesundheitsdirektion im Falle einer Reinfektion wichtig. Bei einer Anonymisierung ist die Re-Identifizierung ausgeschlossen.
Der Staatsrat belegte dies aber in seinem Zusatzgutachten mit einer formellen Opposition, sodass die Gesundheitskommission am Dienstag beschloss, dass die persönlichen Daten drei Monate aufbewahrt und dann anonymisiert werden sollen. Werden sie für die Wissenschaft gebraucht, können die Forscher innerhalb dieser Frist beantragen, dass sie ihnen pseudonymisiert zur Verfügung gestellt werden.
In einem Abänderungsantrag trugen die Abgeordneten auch der Kritik Rechnung, die sowohl von der Datenschutzkommission als auch von der Menschenrechtskommission geäußert wurde. Diese beanstandeten, dass nirgends steht, wie lange die Santé die Flugpassagierdaten behalten kann.
Nun sollen diese Daten, die dem Tracing dienen, für den Fall, dass jemand positiv getestet wurde, 14 Tage nach der Erhebung anonymisiert werden. Bis Freitag soll der Staatsrat nun ein weiteres Gutachten abliefern. Dann tritt der Gesundheitsausschuss wieder zusammen. Am Donnerstag entscheidet die Präsidentenkonferenz, wann das Gesetz zur Abstimmung kommt.
Die Regierung hat am Mittwoch zudem mitgeteilt, dass ein Elternteil von dem speziellen Corona-bedingten Congé pour raisons familiales profitieren kann, wenn ein Kind sich in Quarantäne oder in Isolation befindet.
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