Corona-Krise: Alle Infos zum Sonderurlaub für Eltern
Corona-Krise: Alle Infos zum Sonderurlaub für Eltern
Vom 16. bis einschließlich dem 27. März sind sämtliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Luxemburg geschlossen. Damit die Kinder zu Hause betreut werden können, können Eltern Sonderurlaub aus familiären Gründen (Congé pour raisons familiales) beantragen, zusätzlich zum regulären Sonderurlaub.
Der Sonderurlaub soll allerdings nur im Extremfall und als letzte Lösung in Anspruch genommen werden. An die gesamte Gesellschaft geht der Appell, Solidarität zu zeigen und verantwortungsbewusst mit dem Sonderurlaub umzugehen. Wenn möglich, sollten Eltern sich nach Alternativen umsehen und zum Beispiel versuchen, die Betreuung ihrer Kinder mit anderen Eltern zusammen zu koordinieren.
Der Sonderurlaub gilt nur für einen Elternteil. Das Einhalten dieser Regel wird von der CNS kontrolliert. Der Sonderurlaub kann aber auch zwischen beiden Eltern aufgeteilt werden. Noch einmal der Appell: Nur so viele Tage Sonderurlaub nehmen, wie unbedingt notwendig.
Um ihn zu beantragen, ist keine Visite beim Arzt erforderlich.
Das Antragsformular kann seit Freitag (13. März) ab 18 Uhr auf der Webseite der Gesundheitskasse heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular wird gehandhabt wie ein Krankenschein und muss an die Gesundheitskasse (CNS) und an den Arbeitgeber geschickt werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber über sein Fernbleiben zu informieren.
Eltern, die im Gesundheitssektor arbeiten, sollten nur in letzter Konsequenz Sonderurlaub nehmen, damit das Gesundheitssystem aufrechterhalten werden kann.
Ganz wichtig: Der Sonderurlaub wird nicht vom regulären Sonderurlaub aus familiären Gründen abgezogen.
Besuch beim Kinderarzt
Trotz Corona-Krise bleibt es nicht aus, dass Kinder krank werden und Eltern den Kinderarzt aufsuchen müssen. Hier ist es der dringende Appell, in so geringer Zahl wie möglich die Arztpraxis aufzusuchen. Ein Elternteil als Begleitung genügt, die gesunden Geschwister und andere Familienmitglieder bitte zu Hause lassen.
Es handelt sich nicht um schulfreie Wochen und die Kinder sind nicht von der Schulpflicht entbunden. Bildungsminister Claude Meisch (DP) appellierte am Freitag bei einer Pressekonferenz an die Eltern und die Eigenständigkeit älterer Schüler, auch während der Ausnahmezeit Schulaufgaben zu machen und den Lernprozess in Gang zu halten. Alle Infos dazu auf schouldoheem2020.men.lu. Die Internetseite wird laufend aktualisiert.
