CNS übernimmt Psychotherapiekosten ab 1. Februar
CNS übernimmt Psychotherapiekosten ab 1. Februar
(C) – Ab kommendem Mittwoch, dem 1. Februar, tritt die Regelung für die Kostenübernahme von Psychotherapiesitzungen in Kraft. Das teilte das Sozialversicherungsministerium am Dienstag in einem Presseschreiben mit. Der Regelung vorausgegangen waren jahrelange Verhandlungen zwischen der Vereinigung der Psychotherapeuten, Fapsylux, und der Krankenversicherung (CNS).
Die Regelung ist aber nicht auf eine Einigung zwischen der Fapsylux und der CNS zurückzuführen, sondern auf eine Entscheidung von Sozialversicherungsminister Claude Haagen (LSAP). Er hat Mitte Dezember vergangenen Jahres ein Machtwort gesprochen und dem Kabinett eine großherzogliche Verordnung vorgelegt, die die Tarife für die Sitzungen festlegt. Der Staatsrat monierte allerdings, dass die großherzogliche Verordnung verfassungswidrig sei. Dennoch soll sie nun in Kraft treten. Der Minister möchte in Kürze gesetzlich nachbessern. Die Regelung sieht die Übernahme von 144 Euro für eine 50- bis 60-minütige Sitzung vor.
An die Psychotherapeuten geht der Appell, bei der CNS einen Leistungserbringercode zu beantragen, da dies eine Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen zu Lasten der Krankenversicherung ist. Derzeit erfolgt die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen gegen Vorlage quittierter Rechnungen.
Um eine schnelle Erstattung von Psychotherapieleistungen zu ermöglichen, hat die CNS auf ihrer Internetseite ein Standardformular zur Verfügung gestellt, das alle erforderlichen Informationen enthält, um eine maschinenlesbare Darstellung zu ermöglichen, sodass die Erstattung möglichst schnell erfolgen kann.
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