Chèques-repas werden aufgewertet
Chèques-repas werden aufgewertet
(TJ/mig/rar) - Am Donnerstag kam Finanzminister Pierre Gramegna mit den Sozialpartnern zu einer weiteren Sitzung über die geplante Steuerreform zusammen. Im Anschluss an die Sitzung hat der Finanzminister der parlamentarischen Finanz- und Budgetkommission neue Details zur Steuerreform vorgestellt. Sie betreffen sowohl die Besteuerung von Privatpersonen als auch die Betriebsbesteuerung:
- Der Wert der "Chèques-Repas" soll von 8,40 auf 10,80 Euro angehoben werden. Damit will die Regierung die Kaufkraft der 60.000 Bezieher dieser Gutscheine stärken. Zudem habe die Maßnahme den Vorteil, dass das Geld in Luxemburg ausgegeben werde. Der Abgeordnete Max Hahn hatte dies noch vor der Pressekonferenz per Twitter mitgeteilt.
- Alleinerzieher sollen Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen können. Der Freibetrag wird von monatlich 160 auf 184 Euro erhöht.
- Der maximal absetzbare Betrag für Hausangestellte (Frais de domesticité) wird von 3.600 auf 5.400 Euro angehoben. Dies, so der Finanzminister, ist eine notwendige Anpassung an eine Gesellschaft, in der immer mehr Familien auf Haushaltshilfen angewiesen sind, da beide Partner einem Beruf nachgehen.
- Der steuerlich absetzbare Pauschbetrag für Bausparverträge steigt von aktuell 672 auf 1344 Euro.
- Grenzgänger werden den in Luxemburg ansässigen Einwohnern steuerlich gleichgestellt. Dazu gehört die Möglichkeit der Individualbesteuerung und auch die Steuerfreibeträge sollen für alle die gleichen sein. Änderungen ergeben sich insbesondere für verheiratete Grenzgänger, deren Partner nicht in Luxemburg arbeitet. Betragen die Einkünfte des Grenzgängers weniger als 50 Prozent des Haushaltseinkommens, werden sie derzeit in die Steuerklasse 1a eingeordnet, liegen sie über 50 Prozent, erhält der Grenzgänger die Steuerklasse 2. Im kommenden Jahr wird die Steuerverwaltung verheiratete Grenzgänger auffordern, ihre finanzielle Situation zu offenbaren, so dass die Behörde für 2018 einen "reellen" Steuersatz ermitteln kann. In diesem Fall kommt es zur gemeinsamen Veranlagung. Gibt der Grenzgänger keine Informationen ab, erhält er die Steuerklasse 1.
- Im Kampf gegen Steuerhinterziehung wird der neue Straftatbestand "fraude fiscale aggravée" eingeführt.
Die Steuerreform wird den Staatshaushalt ab 2017 mit jährlich rund 370 Millionen Euro belasten, ab 2019 steigt der Kostenpunkt auf 520 Millionen Euro.
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