Chamber-Leaks: Keine juristischen Folgen
Chamber-Leaks: Keine juristischen Folgen
Die Affäre „Chamber-Leaks“ wird keine juristischen Folgen haben. Man habe das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Pressemitteilung.
Das Parlament hatte im März vergangenen Jahres Klage gegen den Radiosender 100,7 eingereicht, nachdem zwei Journalisten sich über mehrere Tage gezielt Zugriff auf zum Teil nicht-öffentliche Dokumente verschafft hatten. Anschließend hatten sie über die Sicherheitslücke im EDV-System des Parlaments berichtet.
Das Parlament hatte seine Entscheidung, Klage einzureichen, mit dem Argument begründet, es handele sich um einen Fall von Cyber-Kriminalität. Der Zugriff auf die Daten sei nicht nur illegal, sondern auch bewusst erfolgt.
In der Folge war gegen Chefredakteur Jean-Claude Franck und den Journalisten Claude Biver ermittelt und eine Hausdurchsuchung beim Radiosender durchgeführt worden.
Der Radiosender begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Nun stehe fest, dass der Sender nichts Illegales getan habe, sondern lediglich seiner journalistischen Pflicht nachgekommen sei.
