Casier-Affäre: Verwirrende rechtliche Basis
Casier-Affäre: Verwirrende rechtliche Basis
Der Fichier central, in der öffentlichen Debatte oft auch als "Geheime Casier" bezeichnet, war in den vergangenen Wochen kontrovers diskutiert worden. Die Reaktionen aus der Politik haben gezeigt, dass es sogar intern Unklarheiten gibt, was die rechtliche Basis dieser Datenbank betrifft. Einige Fragen um das Thema hat der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser dem Minister für innere Sicherheit, François Bausch (Déi Gréng), offiziell als parlamentarische Anfrage gestellt.
Viele Fragen zur rechtlichen Basis
Konkret will Fernand Kartheiser vom zuständigen Minister wissen, auf welche rechtliche Grundlage sich die Inspektionsbehörde der Polizei (IGP - inspection générale de la police) bezieht, um Einsicht in den Fichier central zu erhalten. Außerdem wolle er wissen, wie viele Anfragen die IGP eingereicht hat, um die Zentraldatei einzusehen, einerseits vor dem Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes vom 18. Juli 2018, andererseits nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Als letzte Frage wollte der ADR-Abgeordnete dann auch noch wissen, ob es nicht einem Interessenkonflikt gleich kommt, wenn die IGP, die selbst Einsicht in die Datenbank hat, jetzt dafür zuständig ist, eine Untersuchung in der Affäre durchzuführen.
Erklärung des zuständigen Ministers
Was die rechtliche Grundlage der Datenbank angeht, betont Polizeiminister François Bausch, dass man drei verschiedene Perioden unterscheiden müsse, während denen es drei verschiedene Gesetzeslagen gab. Erstens die Zeit vor dem 1. August 2018, dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes was die IGP betrifft. Zweitens die Periode zwischen dem 1. August und dem 20. August, an dem das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten ist. Drittens die Zeit nach dem 20. August.
In der ersten Periode hatte man sich auf das Gesetz vom 31. Mai 1999 bezogen, nach dem die Mitarbeiter des IGP gleiche Zugriffsrechte wie die Polizei besaß. 2016 hat man als Reaktion auf einen Einwand der Aufsichtsbehörde jedoch den "Zugriff der IGP auf den strafrechtlichen Bereich beschränkt".
In der zweiten Periode habe man nach dem Gesetz vom 18. Juli 2018, das am 1. August 2018 in Kraft getreten ist, gehandelt. Nach der neuen Gesetzgebung gab es "keinen direkten Zugriff" mehr für die Mitarbeiter des IGP auf die Datenbanken, die unter der Verantwortung des Generaldirektors der Polizei stehen.
In der dritten Periode, nach dem Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes, muss die IGP, eine schriftliche Anfrage beim Generaldirektor der Polizei einreichen, um Einsicht in die Datenbank zu erhalten. "Im strafrechtlichen Bereich ist das nur noch möglich, wenn eine Anordnung des Untersuchungsrichters vorliegt", schreibt Minister Bausch in seiner Antwort.
Auf die Frage, wie oft die IGP vor dem neuen Gesetz vom 18. Juli 2018 in die Datenbank eingesehen hat, lautet die Antwort: vom 1. Januar 2015 bis zum 20. August 2018 insgesamt 792 Mal. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es in dem Zeitraum vom 21. August 2018 bis zum 12. Juli 2019 lediglich 21 Anfragen seitens der IGP.
Einen Interessenkonflikt gibt es laut François Bausch nicht, da die IGP zwar selbst Einsicht in die Datenbank als "utilisateur" hat, jedoch soll sie keine Untersuchung durchführen, wie von Fernand Kartheiser behauptet, sondern nur eine Recherche.
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