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Cannabis wird zur Schmerzlinderung zugelassen
Politik 27.10.2017 Aus unserem online-Archiv
Neues Programm der Regierung

Cannabis wird zur Schmerzlinderung zugelassen

Cannabis auf Rezept: Präparate sollen besonders die Leiden bei chronischen Schmerzen lindern.
Neues Programm der Regierung

Cannabis wird zur Schmerzlinderung zugelassen

Cannabis auf Rezept: Präparate sollen besonders die Leiden bei chronischen Schmerzen lindern.
Foto: Shutterstock
Politik 27.10.2017 Aus unserem online-Archiv
Neues Programm der Regierung

Cannabis wird zur Schmerzlinderung zugelassen

Bérengère BEFFORT
Bérengère BEFFORT
In Luxemburg galt es bislang als verpöntes Rauschmittel. Nun will die Regierung den Umgang lockern: Cannabis soll für medizinische Zwecke anerkannt werden.

(BB) - Der ehemalige ADR-Abgeordnete und Arzt Jean Colombera war wohl seiner Zeit voraus. Im Jahr 2012 musste er sich vor Gericht verantworten, weil er schwerkranken Patienten ein Rezept mit einem Cannabispräparat ausgestellt hatte. Fünf Jahre später hat nun die blau-rot-grüne Koalition prinzipiell eingewilligt, Cannabis für medizinische Zwecke zuzulassen. Gesundheitsministerin Lydia Mutsch wird einen entsprechenden Plan ausstellen.

"Cannabis ist kein Heilmittel", betonte Premierminister Xavier Bettel nach dem Ministerrat am Freitag, "es kann allerdings sehr wohl Schmerzen bei chronischen Leiden oder auch Nebenwirkungen bei einer Chemiotherapie lindern."

In Luxemburg wurde Cannabis bislang vor allem als Rauschmittel betrachtet. Zurzeit sind nur wenige Medikamente so wie „Sativex", das besonders Anfälle von Multiple-Sklerose-Patienten reduzieren kann, erlaubt.

Eine offenere Handhabe bedeute aber nicht, dass Cannabisprodukte überall zugänglich sein werden, stellte Xavier Bettel klar. So werden die schmerzlindernden Mittel lediglich von den Apotheken der Spitäler ausgestellt. "Und nicht jeder Arzt wird sie verschreiben können", wollte der Premierminister beim Pressebriefing verstanden wissen. Zunächst dürfen nur Neurologen, Krebsärzte und Internisten die Patienten mit den Arzneimitteln versorgen.

In Holland sowie in osteuropäischen Ländern besteht bereits eine Teillegalisierung für medizinische Gründe.




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