Blick auf Claude Meischs Stufenplan
Blick auf Claude Meischs Stufenplan
Bei einer Pressekonferenz am 11. Februar hat Bildungsminister Claude Meisch (DP) Änderungen seines Stufenplans vor - und zusätzliche sanitäre Maßnahmen in Aussicht gestellt, sollte sich das Virus in den Schulen stärker verbreiten.
Sollte das Virus sich in einzelnen Schulen stark verbreiten, können die Maßnahmen punktuell verschärft werden. Im Falle einer flächendeckenden breiten Infektionswelle, werden nationale Maßnahmen ergriffen, die die ganze Schulbevölkerung betreffen.
Über lokale Maßnahmen entscheidet das „Comité de pilotage“ mit Vertretern aus dem Bildungs- und dem Gesundheitsministerium. Über nationale Maßnahmen entscheidet das Kabinett.
Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Maßnahmen in Kraft treten? Sie bleiben unklar.
Wie das Bildungsministerium am Donnerstag auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“ mitteilte, sind Maßnahmen von nationaler Tragweite immer Bestandteil eines Gesamtpakets, das die gesamte Bevölkerung betrifft. Das heißt: Die Kriterien, auf denen sie basieren, sind keine rein schulischen, sondern gesamtgesellschaftliche. Nationale schulische Covid-Maßnahmen werden also nie isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit anderen gesellschaftlichen Bereichen und Maßnahmen betrachtet.
Punktuelle Verschärfungen
Solche nationalen Covid-Maßnahmen sind beispielsweise die Erweiterung des Alternativunterrichts auf den unteren Sekundarschulklassen (6e und 5e) oder das Umschalten auf Präsenzunterricht nur vormittags – im Fondamental und im Secondaire. In dem Fall werden Schulkantinen und Betreuungsstrukturen geschlossen und lediglich eine Notbetreuung eingerichtet für Kinder, deren Eltern in der Bekämpfung der Pandemie an vorderster Front stehen und arbeiten gehen müssen – Krankenhauspersonal zum Beispiel.
Die Erweiterung des Alternativunterrichts auf die Klassen 6e und 5e kann aber auch lokal in einzelnen Schulen umgesetzt werden.
Eine andere lokale Maßnahme, die der Minister angekündigte hatte, betrifft die Quarantäneregeln im Schulwesen. So kann ab einem ersten Fall in einer Klasse, die ganze Klasse unter Quarantäne gestellt werden. Momentan werden die Dinge wie sonst auch gehandhabt: Tritt ein Fall in einer Klasse auf, wird die Klasse isoliert, aber die Schüler gehen weiter zur Schule. In den Kompetenzzentren und Kindertagesstätten ist es anders – dort werden Klassen beziehungsweise Gruppen bereits jetzt ab einem Fall unter Quarantäne gestellt, wie das Bildungsministerium erklärt.
Das „Comité de pilotage“ kann auch veranlassen, dass es nicht mehr zu Vermischungen von Schülern in den Maisons relais kommt. In dem Fall muss die Klassenzusammensetzung auch in der Betreuung respektiert werden.
Diese beiden verschärften Maßnahmen gelten laut dem Bildungsministerium, „wenn sich in einer Schule eine Infektionskette bildet, die sich mit den bestehenden sanitären Maßnahmen nicht stoppen lässt“. Das „Syndicat national des enseignants“ vertritt allerdings die Ansicht, dass immer darauf geachtet werden müsse, die Kinder nicht zu vermischen – nicht erst, wenn die Infektionszahlen steigen, wie SNE-Präsident Patrick Remakel am Donnerstag erklärte.
Laut dem Bildungsministerium wurden aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens die sanitären Maßnahmen in Schulen aus vier Gemeinden punktuell verschärft: Schifflingen, Luxemburg-Gasperich, Niederanven und Contern.
Punktuell können auch einzelne Schulen geschlossen werden, was im Klartext bedeutet, dass die Schulen auf Anraten des „Comité de pilotage“ unter Quarantäne gestellt werden.
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