Bëllegen Akt steigt von 20.000 auf 30.000 Euro
Bëllegen Akt steigt von 20.000 auf 30.000 Euro
(mig/C.) - Seit dem 16. Mai 2023 ist das Gesetz in Kraft, mit dem der „Bëllegen Akt“ von 20.000 auf 30.000 Euro angehoben wird. Die Erhöhung der Steuergutschrift gilt rückwirkend zum 7. März 2023. Rückwirkend bedeutet, dass jeder Eigenheim- oder Grundstückserwerber, der ab dem 7. März 2023 von der Steuergutschrift profitiert hat (Datum der notariellen Urkunde), ein Anrecht auf die 30.000 Euro und somit ein Recht auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Eintragungs- und Umschreibungsgebühren (Droits d'enregistrement) hat.
Die Erhöhung der Steuergutschrift wurde im Rahmen der Tripartite-Verhandlungen Anfang März beschlossen und ist Teil des am 7. März 2023 unterzeichneten Maßnahmenpakets. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) verfügbar (pfi.public.lu).
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