Beihilfen für die Bauern
Beihilfen für die Bauern
(mas) - 28 Monate, nachdem das neue Agrargesetz hätte in Kraft treten sollen, stimmten die Abgeordneten von DP, Déi Gréng und LSAP der Gesetzgebung, die für die Zeitspanne 2014/20 den finanziellen Spielraum absteckt, zu. Spätestens im Sommer soll es nun in Kraft treten.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Gesetzes ist zum einen die Förderung der Junglandwirte. Wer einen Hof übernehmen will, muss neben den notwendigen beruflichen Qualifikationen zwischen 23 und 40 Jahre alt sein und einen Bewirtschaftungsplan vorlegen. Diesem Plan vorgelagert ist ein sogenannter "conseil agricole". Diese Beratung umfasst sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte. In den Genuss der Erstinstallierungsprämie kommen künftig auch mehrere Jungbauern, die ein und denselben Hof bewirtschaften wollen.
Prämien für Punkte
Zum anderen wird das Vergabemodell der Beihilfen reorganisiert. Fortan entscheidet ein Punktesystem, das auf Brüsseler Selektionskriterien beruht, ob ein Gebäude bzw. eine landwirtschaftliche Maschine bezuschusst wird. Gegenüber dem Vorgängergesetz werden die Beihilfen gedeckelt und reduziert.
Ein besonderes Augenmerk gilt ökologischen Aspekten und der Biodiversität, für deren Erhalt eine Kommission eingesetzt wird. Auch wird ein Ausschuss geschaffen, der eine nationale Innovationsstrategie für die Landwirtschaft ausarbeiten soll.
Interpellation zum Weinbau
Landwirtschaftsminister Fernand Etgen zeigte sich zufrieden, mit dem Agrargesetz, den von Brüssel abgesteckten Rahmen wirtschaftlich und nachhaltig ausgenutzt zu haben.
Von CSV-Seite nutzte Octavie Modert die Debatte, um eine Interpellation zum Weinbau zu beantragen.
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