Becca-Uhrenprozess: Verteidigung in der Offensive
Becca-Uhrenprozess: Verteidigung in der Offensive
Am vierten von sechs angesetzten Prozesstagen war es am Dienstag an der Verteidigung von Flavio Becca, für ihren Mandanten zu plädieren. Zunächst versuchte Me Arsène Kronshagen darzulegen, warum Becca zu Unrecht vor Gericht stehe. So gehöre zur Veruntreuung von Firmengeldern das Element der Verschleierung, das in diesem Fall jedoch gänzlich fehle. Der Kauf jeder einzelnen der 842 Uhren, um die es im Prozess geht, sei in der Bilanz der jeweiligen Firma verbucht worden.
Kronshagen störte sich auch daran, dass zwischen der Klage der Steuerverwaltung Ende 2010 und dem Beginn der Ermittlungen fast ein Jahr lag, die Hausdurchsuchungen in mehreren Räumlichkeiten fanden am 20. September 2011 statt. Somit könnten nur jene Uhren, die nach Dezember 2007 erworben wurden, Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sein.
Uhrenkauf kein Risiko für die Firmen
Anschließend machte sich Me Temime daran, die Anklage zu entkräften. Dabei spielte er auch die persönliche Karte. Es handele sich um einen atypischen Fall mit einem atypischen Angeklagten. Becca sei ein Mann, der aus dem Nichts einen enormen beruflichen Erfolg erreicht habe, weil er sich nicht vor hohen Risiken scheue. Beim Kauf der Uhren habe jedoch kein Risiko für die Firmen bestanden, weil der Wert der Zeitmesser entweder enorm steigen oder schlimmstenfalls stagnieren würde. Auch wenn einige Handlungen seines Mandanten ungewöhnlich und altmodisch erschienen, handele es sich bei ihnen deswegen trotzdem nicht um Verbrechen.
Vor diesem Hintergrund bedauerte Me Temime, dass die Ermittler der Police judiciaire keine Expertise über den Wert der Uhren anfertigen ließen. Eine solche hätte nämlich gezeigt, dass sich der Kauf der 319 Uhren, die bis heute Promobe Finance SPF gehören, für die Gesellschaft gelohnt habe. Generell ließ Beccas Hauptverteidiger kein gutes Haar an den Ermittlern und kritisierte, dass diese auch im Nachhinein kein Inventar der beschlagnahmten Uhren angefertigt haben, obwohl dies mit geringem Aufwand möglich gewesen wäre.
„In Frankreich würde ich auf schuldig plädieren“
Mit Blick auf mögliche Präzedenzfälle aus dem Ausland unterstrich Me Temime den Unterschied zwischen der französischen und der luxemburgischen Gesetzgebung. „In Frankreich würde ich auf schuldig plädieren“, meinte er und bezog sich damit auf die Tatsache, dass Unternehmen in Frankreich keine Kredite an ihre Gesellschafter vergeben dürfen, während dies hierzulande erlaubt ist.
Becca hatte seine persönlichen Uhrenkäufe über ein Dispo-Konto mit dem Namen „Associés“ abgewickelt und schuldet das Geld somit einem in Hongkong angesiedelten Ableger von Promobe Finance SPF.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
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