Bauern in der Warteschleife
Bauern in der Warteschleife
Bereits seit 2018 verhandeln die Staaten der Europäischen Union über eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2021-2027, und es scheint, als ob es in eine zweijährige Nachspielzeit gehen wird. Um den Bauern Planungssicherheit zu garantieren, hat der Agrarausschuss des Europaparlaments nämlich Ende April einer Verlängerung der aktuellen Rahmenbedingungen zugestimmt. Zwar können die neue GAP und der mehrjährige finanzielle Rahmen noch bis Ende Oktober angenommen werden, was eine Verlängerung hinfällig machen würde, aber das scheint zurzeit eher unrealistisch.
Bei den Diskussionen geht es um viel Geld, umfasst die GAP doch immerhin fast 60 Milliarden Euro, was 40 Prozent des gesamten EU-Haushalts entspricht. Die Landwirtschaft ist einer der wenigen Wirtschaftsbereiche, die zentral von der EU und nicht von den Mitgliedstaaten kontrolliert werden. Zu den Zielen für die Periode 2021-2027 gehören unter anderem die Erhöhung der Ernährungssicherheit, eine stärkere Ausrichtung auf den Markt sowie einen Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz zu leisten.
Strategieplan soll bis Juli vorliegen
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, muss jeder Mitgliedstaat ein Maßnahmenpaket ausarbeiten und umsetzen. Dafür werden Gelder aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt. Der europäische Anteil muss zwischen 20 und 43 Prozent betragen, der Rest stammt aus dem nationalen Haushalt.
In Luxemburg ging der Ausarbeitung des nationalen Strategieplans eine Stärken-Schwächen-Analyse voraus. An dieser waren mehrere Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft und Umweltschutz beteiligt. Um eine größtmögliche Objektivität zu gewährleisten, wird der Prozess von einem unabhängigen belgischen Consultingbüro begleitet. Vorgesehen ist, dass ein erster Entwurf des Plans bis zum Juli dieses Jahres vorliegt, der dann mit der EU-Kommission diskutiert wird.
„Verpasste Chance“
Im Herbst wird dann Rücksprache mit den betroffenen nationalen Akteuren gehalten und gegebenenfalls kommt es daraufhin zu Anpassungen an dem Text. Anfang 2021 soll die überarbeitete Version des Plans erneut an die Kommission geschickt werden, die dann gegen Ende des Jahres abgesegnet werden könnte. Inkrafttreten würden die Maßnahmen wohl frühestens am 01. Januar 2023.
Umweltschützer fordern eine Abkehr von den aktuellen Praktiken in der Landwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. So verwundert es nicht, dass „Meng Landwirtschaft“, ein Zusammenschluss von 22 Organisationen aus der Zivilgesellschaft, die Verlängerung der bestehenden Agrarförderung ablehnt. In einer Pressemitteilung bezeichnet „Meng Landwirtschaft“ die Entscheidung als „verpasste Chance“ und kritisiert, dass die derzeitige Subventionspolitik Nachhaltigkeit und Umweltschutz schwäche. Je länger die notwendigen Anpassungen hinausgezögert würden, desto höher werde der spätere Anpassungsdruck ausfallen.
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