Aus dem Parlament: Hoffnungsschimmer für Witwen und Witwer
Aus dem Parlament: Hoffnungsschimmer für Witwen und Witwer
(mig) - Am Dienstag fand die öffentliche Anhörung im Parlament über die Besteuerung von Witwen und Witwern statt, nachdem die Petition 575 von Viviane Hansen-Adams 8.540 Unterschriften erreicht hatte. Viviane Hansen-Adams, selbst Witwe seit März 2014, verlangt die Abschaffung der Rückstufung von verwitweten Personen aus der Steuerklasse 2 in die Steuerklasse 1a drei Jahre nach dem Tod des Partners.
Der Zeitpunkt für diese Petition und die damit verbundenen Forderungen könnte günstiger nicht sein, schließlich steht eine Steuerreform bevor. Sollte die Regierung die Steuerklasse 1a nicht abschaffen, fordern die Bittsteller alternativ "spürbare" Steuererleichterungen u. a. für Witwer,
- die noch für den Unterhalt von Kindern aufkommen müssen,
- deren laufende Unkosten 70 Prozent ihres Nettoeinkommens überschreiten,
- mit einer Behinderung,
- über 65 Jahre, die aufgrund der Altersversorgung höhere Unkosten haben.
Finanzminister Pierre Gramegna begrüßte das Engagement der Initiatoren für Menschen, die durch den Tod des Partners in eine finanzielle Notlage geraten. Er wies aber auch darauf hin, dass dies nicht bei allen Witwen und Witwern der Fall sei.
Im Rahmen der Steuerreform werde man generell darauf hinarbeiten, benachteiligten Gruppen unter die Arme zu greifen, das betreffe dann natürlich auch die Witwen und Witwer. In vielen Punkten liege die Regierung mit den gestern formulierten Vorschlägen auf einer Linie.
Gramegna: Steuerklasse 1a gar nicht so ungünstig
Gramegna machte aber auch auf die aus seiner Sicht positiven Aspekte der Steuerklasse 1a aufmerksam. Sie sei 1990 als Zwischenstufe eingeführt worden, um zu verhindern, dass Witwer in die noch nachteiligere Steuerklasse 1 zurückgestuft werden. „In der Steuerklasse 1 bezahlt man ab 11.265 Euro Steuern, in der Steuerklasse 1a erst ab 22.530 Euro“, so Gramegna. Sie sei demnach besonders für Personen mit einem niedrigen Einkommen sehr vorteilhaft. Auch stünde Luxemburg im Vergleich zu ausländischen Steuersystemen sehr gut da.
Wie geht es weiter?
Dem Präsidenten des Petitionsausschusses Marco Schank zufolge wird in der Woche des 15. Februar eine Sitzung des parlamentarischen Finanzausschusses stattfinden, um im Detail über die Forderungen zu beraten, dies auf Grundlage von Zahlenmaterial, das die Steuerverwaltung dem Ausschuss vorab zur Verfügung stellen wird. Anschließend werden die Initiatoren der Petition über die Schlussfolgerungen bezüglich ihrer Forderungen informiert.
