Asylbewerber: Mitspracherecht für Flüchtlinge
(TJ) - Werden Asylbewerber und Flüchtlinge in Luxemburg in bestimmte verwaltungstechnische Dinge mit eingebunden? Haben sie das Recht mitzureden, ihre Anliegen vorzubringen? Diese Fragen stellte der Abgeordnete von "Déi Lénk", David Wagner kürzlich an Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen.
Genau dieses Mitspracherecht ist im im Gesetz von 2015 über die Betreuung von Asylbewerbern vorgesehen. Der junge Abgeordnete wollte zusätzlich wissen, ob diese Möglichkeit den hilfsbedürftigen Menschen überall angeboten wird und wieweit sie in dieser Hinsicht über ihre Rechte aufgeklärt würden.
"Fast überall"
Solche Gremien funktionieren in den meisten Strukturen. Wie oft sie tagen, hängt von den Belangen der dort wohnenden Menschen oder von der Größe der Strukturen ab, so die Ministerin. OLAI, Caritas, Rotes Kreuz und ASTI kümmern sich um die Organisation. Wobei man auf sprachliche, kulturelle und religiöse Unterschiede Rücksicht müsse, so Cahen weiter.
Neuankömmlinge werden von Mitarbeitern des OLAI über ihr Rechte, mitzureden, aufgeklärt, so die Ministerin, die auf die positiven Erfahrungen mit den Komitees verweist. Sie sind in den Augen von Corinne Cahen ein wichtiges Mittel, die Meinung der dort wohnenden Menschen einzuholen und gegebenenfalls vermittelnd einzugreifen.
