Asylbewerber dürfen schneller einen Job annehmen
Asylbewerber dürfen schneller einen Job annehmen
(ks) - Das Parlament hat am Donnerstagnachmittag mehrheitlich für eine Reform jenes Gesetzes gestimmt, das die Unterbringung, Betreuung und Arbeitsmöglichkeiten von Asylbewerbern regelt. Mit dem Gesetz setzt die Regierung europäische Richtlinien um.
Künftig erhalten Asylbewerber früher Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn das Außenministerium nicht innerhalb von sechs Monaten über ihren Asylantrag entschieden hat, können sie eine temporäre Arbeitserlaubnis beantragen. Bisher mussten Asylbewerber sich seit neun Monaten im Land aufhalten, um das Recht auf Arbeit zu erhalten.
Nur eine Minderheit von Schutzsuchenden hat von dieser Möglichkeit 2014 profitiert: 28 Personen stellte die Immigrationsbehörde 2014 eine Arbeitserlaubnis aus. Auch künftig bleibt sie an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Genehmigung gilt nur für einen Arbeitgeber sowie für einen bestimmten Beruf. Sie wird zunächst für ein halbes Jahr ausgestellt, kann aber verlängert werden. Sobald der Asylantrag des Betroffenen abgelehnt wird, läuft auch die Arbeitserlaubnis aus.
Begleitprogramm kommt nun doch nicht
Im Gesetz vorgesehen ist zudem eine medizinische Untersuchung innerhalb von sechs Wochen nach der Einreise. Ein Schwerpunkt liegt im Umgang mit schwächeren Personen, wie minderjährigen Alleinreisenden, Behinderten, Kranken, Folteropfern, Schwangeren und Senioren. Ihnen wird beispielsweise eine adäquate medizinische Versorgung und Unterbringung zugesichert. Darüber hinaus wird das Personal des "Office luxembourgeois de l'accueil et de l'intégration" (Olai) um 19 Mitarbeiter aufgestockt.
Eine Maßnahme, die die Autonomie von Asylbewerbern stärken sollte, zog der parlamentarische Integrationsausschuss kurz vor knapp zurück. Geplant war, Schutzsuchenden nach sechs Monaten 450 Euro pro Erwachsenem und 265 Euro pro Minderjährigem auszuzahlen, wenn die Betroffenen an einem Begleitprogramm teilnehmen und beispielsweise einen Sprachkurs absolvieren. Derzeit erhalten sie 25 bzw. 12 Euro monatlich, wenn Ihnen das Essen in der Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellt wird. Mit der Auszahlung der 450 Euro wäre die zuvor geltende Unterstützung für Nahrung, Kleidung, den öffentlichen Transport und medizinische Ausgaben weggefallen.
Für den Staatsrat waren die genauen Bedingungen dieses "projet d'accompagnement" nicht ausreichend definiert. Da die Details in diesem Jahr nicht mehr ausgearbeitet werden können, das Gesetz aber wegen Druck von Seiten der EU-Kommission noch 2015 durch das Parlament sollte, wurde der Passus aus dem Gesetz gestrichen.
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