Asti zur Flüchtlingspolitik: Mangelnde Kohärenz bei der Integration
Asti zur Flüchtlingspolitik: Mangelnde Kohärenz bei der Integration
(DS) - Bei der Erstaufnahme der vielen Flüchtlinge hat die Regierung nach Auffassung der Asti fast alles richtig gemacht. Doch bei der Integration der Asylbewerber sieht die Ausländerorganisation noch Handlungsbedarf. "Zur Zeit gibt es immer noch keinen nationalen Aktionsplan", kritisiert Franco Avena vom Verwaltungsrat. Es gebe schlicht keine erkennbaren strategischen Zielvorgaben. Wenn die Integration der Flüchtlinge dennoch halbwegs funktioniert, dann sei dies vor allem auf den unermüdlichen Einsatz der vielen Freiwilligen zurückzuführen, heißt es aus den Reihen der Asti.
Avena übte am Donnerstag auch Kritik am "Conseil national pour Etrangers". Der Ausländerrat habe mehr mit internen Problemen zu kämpfen und nehme daher fast gar nicht an der öffentlichen Diskussion teil.
Asylgesetzgebung entspricht nicht der Realität
Nachholbedarf macht die Asti auch bei der Asylgesetzgebung aus. Das aktuelle Asylgesetz entspreche nicht mehr der Realität, betonte Laura Succoli am Donnerstag bei der Rentrée-Pressekonferenz. Die Ausländerorganisation würde sich mehr Autonomie für die Flüchtlinge wünschen. Das Vorhaben sei bei der Verabschiedung des Gesetzes in letzter Minute zurückgezogen worden. Die Regierung habe die Idee auch nicht wieder aufgegriffen, beanstandet Succoli.
Die Asti bedauert, dass auch diesmal nicht sehr viele Ausländer an den Kommunalwahlen teilnehmen wollen. Der Anteil liegt bei gerade einmal 14 Prozent, obwohl mittlerweile fast die Hälfte der Bevölkerung keinen Luxemburger Pass hat.
Als Ursache für das nach wie vor geringe Interesse macht Serge-Arno Klumper vor allem die sprachliche Barriere aus. Da die politische Debatte in Luxemburg auf Luxemburgisch geführt werde, würden viele Ausländer keinen Zugang zu Politik finden. Ursächlich sei aber auch die Prozedur, die trotz mancher Verbesserungen nach wie vor recht umständlich sei, da sich die in Luxemburg lebenden Ausländer zunächst einmal in die Wählerlisten eintragen müssten. Auch die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer von fünf Jahren erachtet Klumper als zu lang.
