Alte Einbürgerungstests bleiben gültig
Alte Einbürgerungstests bleiben gültig
(ml) - Ohne Polemik hatten die Abgeordneten sämtlicher Parteien - mit Ausnahme der ADR- im Februar nach 18 Monate langen Diskussionen das neue Nationalitätengesetz gebilligt. Die Reform sei nicht als ein Geschenk an Ausländer zu verstehen, sondern ziele darauf ab, den sozialen Zusammenhalt in Luxemburg zu stärken, hieß es damals.
Die Änderungen bei der Einbürgerung, die am 1. April in Kraft getreten sind, haben keine Auswirkungen auf jene Menschen, die die ehemaligen Sprachtest und Prüfungen in Bürgerkunde erfolgreich abgeschlossen haben, versichert Justizminister Félix Braz in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der beiden CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Gilles Roth. Die alten Tests bleiben nach dem Inkrafttreten der Reform gültig.
Der obligatorische Kurs in Staatsbürgerkunde ("Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg) wurde von sechs auf 24 Stunden erweitert. Das neue Fach vermittelt den Anwärtern u.a. Kenntnisse über die Geschichte des Landes und über die Bürgerrechte. Kandidaten, deren Einbürgerungsprozedur bereits begonnen hat, müssen sich einer kleinen Sonderprüfung stellen, ohne jedoch neue Tests zu bestreiten. Rund 800 Personen seien in einem laufenden Verfahren gewesen, bestätigt Braz. Ein Großteil davon habe die Sonderprüfung bereits absolviert, heißt es weiter.
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