19 Fälle von Euthanasie in zwei Jahren
19 Fälle von Euthanasie in zwei Jahren
Seit das Euthanasiegesetz vor zehn Jahren in Kraft trat, wurden pro Jahr etwa zehn Fälle von Sterbehilfe registriert. In den Jahren 2017 und 2018 war dies nicht anders. Wie Carlo Bock, Präsident der "Commission Nationale de Contrôle et d’Évaluation de l’application de la loi du 16 mars 2009 sur l’euthanasie et l’assistance au suicide", am Dienstag im Parlament bei der Vorstellung des fünften Berichts erklärte, wurden 2017 elf Fälle von Euthanasie gemeldet, und im Jahr 2018 waren es acht. Seit 2009 waren es 71 Fälle. In den ersten Jahren seien es allerdings etwas weniger gewesen, erklärte Bock.
In der Mehrzahl der Fälle bitten Krebspatienten um Sterbehilfe, in seltenen Fällen sind auch Patienten mit neurologischen Krankheiten betroffen. Dazu sind es vorwiegend ältere Menschen, die auf die Möglichkeit der Sterbehilfe zurückgreifen, die meisten sind zwischen 61 und 79 Jahre alt. In den letzten beiden Jahren war nur ein Patient jünger als 60 Jahre.
Wie Carlo Bock weiter erklärte, nimmt die Zahl der "Disposition de fin de vie" zu. Jedes Jahr kommen etwa 600 dazu. Insgesamt liegen der Kontrollkommission 3.137 Dokumente vor.
Widerstand
Auch wenn sich die anfänglichen Befürchtungen, es könnte zu Missbrauch oder zu "Euthanasie-Tourismus" kommen, sich nicht bestätigt haben, sieht die Kommission dennoch Handlungsbedarf. Es gebe immer noch Widerstand gegen die Sterbehilfe, sagte Bock. Er macht dies vor allem an der Tatsache fest, dass die Sterbehilfe zunehmend zu Hause praktiziert wird. "Auch wenn einige Patienten sicherlich den Wunsch haben, dass die Sterbehilfe zu Haus erfolgt, so gehen wir doch davon aus, dass Krankenhäuser nach wie vor nur sehr zögerlich von der Möglichkeit Gebrauch machen", so der Vorsitzende. Bock wünscht sich daher mehr Information und Aufklärung. In Luxemburg wird anteilsmäßig deutlich weniger Sterbehilfe praktiziert als etwa in Belgien oder in den Niederlanden.
Handlungsbedarf macht er aber auch bei der Definition aus. Der Tod infolge einer Euthanasie sollte unmissverständlich als natürlicher Tod im Gesetz festgeschrieben werden. In Belgien ist dies der Fall. Die luxemburgische Gesetzgebung orientiert sich über weite Strecken am belgischen Gesetz.
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