15 Patienten nutzten Sterbehilfe
15 Patienten nutzten Sterbehilfe
(BB) - "Wichtig ist, dass der Patient selbst entscheidet, wie sein Lebensende sein soll", sagt Carlo Bock, Vize-Präsident der Kontrollkommission übers Gesetz zur Sterbehilfe. Seit 2009 hat Luxemburg die Begleitung am Lebensende gesetzlich geregelt, sei es im Rahmen der Palliativmedizin oder einer Euthanasie.
Die Sterbehilfe gilt seitdem als straffrei. In den Jahren 2013-2014 baten 15 Patienten, die keine Heilungschancen hatten, um das Ende ihrer Leiden. Die Euthanasie wurde von Ärzten in Spitälern (11 Fälle), in Altersheimen (3 Fälle) und am Wohnsitz des Patienten durchgeführt (1 Fall). Meistens handelte es sich um Krebspatienten im Endstadium, drei Mal lagen dem Antrag neurodegenerative Erkrankungen zugrunde und in einem Fall hatte die Person einen Schlaganfall erlitten.
Die Euthanasie erfolgte jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, so die Kontrollkommission in ihrem Bericht. Missbräuche wurden nicht festgestellt.
Im Vergleich zum vorigen Zweijahresbericht ist die Anzahl an verzeichneten Akten nahezu unverändert. "Die Zahl der Fälle ist nicht explodiert. Das Thema sorgt auch nicht für Polemik. Das Gesetz hat seinen Weg gemacht", befindet Kammerpräsident Mars Di Bartolomeo. Die Begleitung am Lebensende sowie die nachträgliche Kontrolle der durchgeführten Euthanasie werde "seriös" gehandhabt, so Di Bartolomeo weiter.
Keine Gesetzesänderung
Änderungen an der Rechtsgrundlage seien zurzeit nicht erforderlich, meint auch die Kontrollkommission. Verbesserungsbedarf, ohne dafür Gesetze zu erlassen, erkennt die Kommission allerdings bei der Information der Patienten und den Sachkenntnissen der Ärzte.
Die Uni Luxemburg gehe in der Ausbildung der Ärzte auf die Begleitung am Lebensende ein, allerdings müssten auch niedergelassene Ärzte zunehmend an das Thema herangeführt werden, geben die Prüfer zu bedenken.
In den zwei letzten Jahren verzeichnete die Kontrollkommission auch 699 Patientenverfügungen (dispositions de fin de vie), in denen eine Person bestimmen kann, wie sie in ihrer letzten Lebensphase betreut werden möchte, falls sie (z. B. nach einem Unfall) nicht mehr in der Lage wäre, sich selbst darüber zu äußern. Insgesamt hat die Kommission seit der Einführung des Gesetzes 1948 Verfügungen entgegengenommen.
Informationen zum Thema Euthanasie gibt es auf der Plattform der Gesundheitsbehörden. Hier der direkte Link:
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