Wie gebrauche ich meine Nebelscheinwerfer richtig?
Wie gebrauche ich meine Nebelscheinwerfer richtig?
(jwi) - Der Nebel kommt meist unerwartet und verschwindet ebenso schnell wieder. Schnell vergisst man dann, seine Nebelschlussleuchte am Auto auszuschalten – sehr zum Ärgernis seines Hintermannes. Doch gibt es dafür auch eine Geldstrafe? Wir erklären Ihnen, wie Sie die Nebelscheinwerfer richtig einsetzten.
Es ist Nebel, also muss ich die Nebelscheinwerfer einschalten?
In Luxemburg geben die Verkehrsregeln vor, welche Lichter in welchen Situationen einzuschalten sind. So sollen bei Nebel oder diesigem Wetter, wenn die Sicht weniger als 100 Meter beträgt, die Abblendlichter verwendet werden. Das Einschalten der Nebelscheinwerfer sei indes nicht zwingend notwendig, so der Sprecher der Polizei auf LW-Nachfrage. „Wenn das Fahrzeug allerdings damit ausgerüstet ist, gibt es keinen juristischen Grund, diese nicht einzuschalten.“
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Die Abblendlichter können allerdings die Nebelscheinwerfer ersetzen oder auch ergänzen. Letztere dürfen auch nur gleichzeitig mit den Heckleuchten und ohne das Fernlicht benutzt werden. „Im Prinzip sind die vorderen Nebelscheinwerfer da, um besser gesehen zu werden und mehr von der Straße zu erkennen. Aus diesem Grund sind die Lichter auch tiefer am Fahrzeug installiert.“ Je nach Wetterverhältnis sei eben das eine oder andere Licht besser – allerdings sei das Fernlicht (Feux de route) bei Nebel ungeeignet.
Es ist egal, ob ich die Nebelschlussleuchte auch einschalte?
Bei der roten Nebelschlussleuchte hinten am Fahrzeug ist die Gesetzgebung etwas anders. Man darf sie nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.
Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet. „Aus diesem Grund soll man immer daran denken, die Nebelschlussleuchten wieder auszuschalten“, erklärt der Polizeisprecher. Diese Lichter dürfen auch innerorts eingesetzt werden. Denn innerorts kann die Sicht genauso schlecht wie außerorts sein.
Ist eine falsche Nutzung der Nebelscheinwerfer strafbar?
Im Prinzip gibt es für jede Regelung im Straßenverkehr auch eine festgelegte Strafe. Hat der Fahrer zum Beispiel seine hintere Nebelleuchte eingeschaltet, obwohl die Sicht mehr als 50 Meter beträgt, ist eigentlich ein Verwarnungsgeld von 74 Euro vorgeschrieben. Ebenfalls das nicht Einschalten des Abblendlichts oder der Nebelscheinwerfer in Situationen, wo die Sicht auf weniger als 100 Meter eingeschränkt ist, kann laut Bußgeldkatalog mit 49 Euro bestraft werden.
Mein Auto besitzt eine Lichtautomatik. Also brauche ich mich nicht darum zu kümmern?
Viele Verkehrsteilnehmer verwenden ein automatisches System zum Einschalten der Scheinwerfer. Dies kann jedoch je nach Wetterbedingungen zu Sicherheitsproblemen führen.
Denn auch die modernste Lichtautomatik kann Nebel oder diesiges Wetter in der Regel nicht erkennen. Daher schaltet sie das Abblendlicht nicht unbedingt automatisch ein. Auch in der Morgendämmerung, bei Regen oder Schnee (tagsüber) wird die Beleuchtung nicht unbedingt vom automatischen System aktiviert.
Wie weiß ich denn, was 50 Meter sind?
Damit Sie das richtig einschätzen können, helfen Ihnen die seitlichen Begrenzungspfeiler neben Autobahnen und Landstraßen: Sie stehen in der Regel immer 50 Meter voneinander entfernt.
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