Scheidung im Eilverfahren
Scheidung im Eilverfahren
(nr) - Das ging schnell: Nachdem der großherzogliche Hof erst am 19. Januar die Trennung von Prinz Louis und Prinzessin Tessy bekannt gab, wurden sie laut "dailymail.co.uk" am Freitag offiziell in London geschieden.
Die Prinzessin soll den sogenannten "Scheidungs-Quickie" aufgrund "unangebrachten Verhaltens" von Seiten ihres Mannes vor dem Londoner Familiengericht beantragt haben. Um welches Verhalten es sich genau handelt, wurde nicht präzisiert. Möglicherweise handelt es sich bloß um einen Vorwand, um die Scheidung zu erwirken. "Unangebrachtes Verhalten" ist der gängigste von fünf zur Auswahl stehenden Scheidungsgründen in Großbritannien. Die anderen vier sind Ehebruch ("Adultery"), böswilliges Verlassen ("Desertion") oder eine Trennung, die entweder bereits seit zwei oder seit fünf Jahren andauert. Im letzteren Fall kann eine Scheidung auch ohne Einverständnis des Partners beantragt und ausgesprochen werden.
Die Richter gaben Tessys Antrag offenbar statt: Der Scheidungsakt, bei dem das Paar nicht anwesend war, soll nur wenige Minuten gedauert haben. Die Pressesprecherin des Hofes konnte sich auf Nachfrage nicht näher zu den Meldungen äußern.
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