Einheitliche Regeln für Drohnen in der EU vorgestellt
Einheitliche Regeln für Drohnen in der EU vorgestellt
Derzeit gibt es keinen einheitlichen Rechtsrahmen in der EU, was den Betrieb unbemannter ziviler Drohnen, also unbemannter Flüggeräte, regelt. Das soll sich nun ändern, denn die EU-Kommission hat am Freitag ein neues Regelwerk vorgestellt, das bis 2020 in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Die Regeln sollen sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer gelten und zielt darauf ab, den stetig wachsenden Einsatz von Drohnen in sichere Bahnen zu lenken. Dabei steht der Schutz von Personen am Boden sowie des allgemeinen Flugverkehrs im Vordergrund. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Zwischenfällen gekommen, bei denen der Luftverkehr in der Nähe von Flughäfen durch leichtsinnige oder böswillige Drohnen-Piloten gestört wurde, so zuletzt am Londoner Flughafen Heathrow, der tagelang immer wieder durch Drohnen blockiert wurde, die von Unbekannten gesteuert wurden.
EU-Transportkommissarin Violeta Bulc erklärte bei der Vorstellung des Dokuments: "Die EU wird demnächst das fortschrittlichste Regelwerk über Drohnen in der ganze Welt haben. Dies wird nicht nur den Weg frei machen für eine sichere und umweltverträgliche Nutzung von Drohnen, sondern auch dringend benötigte Rechtssicherheit für Unternehmen, die Drohnen einsetzen".
- Die Regeln sollen bestehende gesetzliche Vorgaben ab 2020 ersetzen und beinhalten folgende Grundprinzipien:
- alle Drohnen-Nutze müssen sich in ihrem Land registrieren lassen
- alle Drohnen sind eindeutig elektronisch aus der Ferne identifizierbar
- der Drohneneinsatz kann in bestimmten geografischen Zonen ganz unterbunden werden (z.B. rund um Flughäfen oder Militärinstallationen)
Die Regeln gelten prinzipiell für alle Klassen von Drohnen unabhängig deren Gewicht, handelsübliche Drohnen für den Freizeitgebrauch unterliegen jedoch vereinfachten Bedingungen:
- Drohnen unter 25 Kilo Fluggewicht dürfen unter gewissen Voraussetzungen ohne vorherige Ankündigung geflogen werden
- die maximale Flughöhe darf 120 Meter nicht übersteigen
- der Pilot muss zu jedem Moment visuellen Kontakt zur Drohen haben
- die Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen geflogen werden
Die Kommission will zudem in den kommenden Monaten ausführlichere "Standardszenarien" und Leitfäden für den gewerblichen Drohneneinsatz veröffentlichen. Zudem soll ein institutioneller und regulatorischer Rahmen geschaffen werden, um komplexe Nutzungsszenarien zu erleichtern und zu automatisieren.
In Luxemburg gibt es derzeit keine spezifische Gesetzgebung über den Einsatz von Drohnen. Es greifen jedoch in jedem Fall die Gesetze zum normalen Luftverkehr. Wer im Großherzogtum eine Drohen fliegen will, muss theoretisch im Vorfeld eine Genehmigung bei der Luftfahrtbehörde anfragen - dies tun allerdings im Regelfall nur gewerbliche Nutzer, so dass viele Hobby-Piloten sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen.
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