Die Kassationsrichter haben im Fall Jérémy L., der im Oktober 2013 einen Zollbeamten angefahren hatte, entschieden: Es bleibt bei der achtjährigen Haftstrafe, über das fünfjährige Fahrverbot wird jedoch neu verhandelt.
Die Kassationsrichter haben im Fall Jérémy L. entschieden: Es bleibt bei der achtjährigen Haftstrafe, über das fünfjährige Fahrverbot wird jedoch neu verhandelt.
Jérémy L., der in der Nacht zum 18. Oktober 2013 bei einer Kontrolle auf der Aire de Capellen einen Zollbeamten angefahren und schwer verletzt hatte, muss seine achtjährige Haftstrafe absitzen. An dem fünfjährigen Fahrverbot, das am 16. Mai vergangenen Jahres in zweiter Instanz gegen ihn gesprochen wurde, könnte sich jedoch noch etwas ändern.
Denn die Richter des Kassationshofes haben am Donnerstag das Urteil aufgehoben und annulliert, allerdings nur was die Nebenstrafe des Fahrverbots betrifft. Gegen den Angeklagten war sowohl das Fahren ohne Führerschein als auch die Fahrerflucht zurückbehalten worden. Deshalb hätten die Richter in zweiter Instanz zwei Fahrverbote, deren Dauer addiert wird, aussprechen müssen. Sie hatten in ihrem Urteil jedoch für beide Verstöße ein einziges Fahrverbot zurückbehalten.
Über die Dauer des Fahrverbotes wird nun erneut vor dem Berufungsgericht verhandelt, allerdings mit einem neu zusammengesetzten Richtergremium. Wann dieser Prozess stattfinden wird, steht noch nicht fest.
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
Bleibt es für Jérémy L., der im Oktober 2013 einen Zollbeamten angefahren hatte, bei einer achtjährigen Haftstrafe oder wird der Fall neu verhandelt? Diese Entscheidung werden die Kassationsrichter am Donnerstag bekanntgeben.
Die drei verurteilten G4S-Räuber nutzten am Donnerstag ihre vorerst letzte Chance, ihrer Haftstrafe von 22 Jahren zu entgehen. Vor dem Kassationsgericht machten sie Formfehler geltend.
Gegen den 29-Jährigen, der im Oktober 2013 anlässlich einer Kontrolle auf der Autobahnraststätte Aire de Capellen einen Zöllner angefahren und schwer verletzt hatte, wurde im Berufungsprozess letztendlich der Straftatbestand des versuchten Totschlags nicht aufrechterhalten.
Jérémy L. überfuhr im Oktober 2013 bei einer Kontrolle auf der Aire de Capellen einen Zöllner, der beinahe an seinen schweren Verletzungen starb. In erster Instanz wurde er zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Heute fällt das Urteil in zweiter Instanz.
Im Prozess um den G4S-Überfall im April 2013 ist das letzte Wort auch nach dem Schuldspruch in zweiter Instanz nicht gesprochen: Ein erster Kassationsantrag liegt bereits vor.
Maître Rosario Grasso zum Urteil im Hasseler Mordfall
Für den Anwalt Rosario Grasso ist das Urteil der Berufungskammer ein Zeichen, dass Richter frei und ungebunden entscheiden dürfen. Der Anwalt ordnet das spektakuläre Urteil ein.
Am Mittwoch war der „Schäfferot on Tour“ in den Vierteln Gasperich und Cessingen. Es war nicht nur der längste Abend, sondern auch der bisher hitzigste.
Am Mittwoch war der „Schäfferot on Tour“ in den Vierteln Gasperich und Cessingen. Es war nicht nur der längste Abend, sondern auch der bisher hitzigste.