Zehn Jahre Haft für Messerstecher gefordert
Zehn Jahre Haft für Messerstecher gefordert
Eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren, wovon drei zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, hat die Anklägerin am Montag im Prozess um die Ausschreitungen zwischen zwei Jugendgruppen im Februar 2012 in Esch/Alzette gegen einen der zwölf Angeklagten gefordert.
Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hervorhob, habe sie bei der Festlegung des geforderten Strafmaßes bei diesem wie auch bei den anderen Angeklagten bereits der langen Frist Rechnung getragen, die zwischen der Tat und dem Prozess vergangen ist. Auch wenn dieser Angeklagter ihrer Auffassung nach wohl kaum unter der sechsjährigen Frist gelitten habe. Bei seinem Verhör durch die Polizei habe er schließlich lapidar gemeint: „Ach, diese alte Geschichte.“
Vier Messerstiche in den Rücken
Dabei ist die Sache sehr ernst: Der heute 28-Jährige ist in diesem Verfahren nämlich des versuchten Totschlags angeklagt, weil er einem Kontrahenten aus der Gruppe der gegnerischen Eschsider vier Mal mit einem Messer in den Rücken gestochen hatte. Zudem hatte er Zeugenaussagen zufolge andere dazu aufgerufen, das Opfer zu töten.
Er verbüßt derzeit jedoch wegen anderer Straftaten eine Haftstrafe in der Schweiz und wurde nicht ausgeliefert. Im Luxemburger Prozess lässt er sich aber durch einen Anwalt vertreten.
Für sein Opfer aus der Gruppe der Eschsider, das beschuldigt wird, andere mit einer Machete bedroht zu haben, forderte die Anklägerin eine Geldstrafe. Diese sei allerdings mit Vorsicht zu verhängen sei, da der Einsatz der Waffe, zwar wiederholt in den Aussagen seiner Gegner auftauche, deren Existenz aber nicht erwiesen sei.
Für einen anderen Angeklagten, der mit Füssen auf den Kopf des Opfers eingetreten hatte, forderte die Anklägerin indes eine Haftstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe. Für vier andere Beschuldigte beantragte sie für zwei Angriffe mit Knüppeln und einen weiteren mit einer Hieb- und Stichwaffe jeweils Haftstrafen zwischen sechs und 18 Monaten.
Zudem forderte die Anklägerin eine Geldstrafe für einen Beteiligten, der seine Kontrahenten mit einem Elektroschocker bedroht hatte.
Für einen Angeklagten aus der gegnerischen Gruppe, der des dreifachen Mordversuchs beschuldigt worden war, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt einen Freispruch. Um seinen von mehr als einem Dutzend Gegnern angegriffenen Freund zu helfen, hatte er sein Auto auf die Menschengruppe zugesteuert und gegen eine Hauswand gefahren.
Da er der Ansicht der Anklägerin nach niemanden spezifisch ins Visier genommen hatte, niemand zu Schaden gekommen war und die Absicht wohl eher darin bestanden hatte, die Gruppe auseinander zu treiben, sei er für diesen Tatvorwurf nicht zu belangen. Wegen Waffenbesitzes sei der Angeklagte jedoch zu einer Geldstrafe zu verurteilen.
Drei Mal Freispruch gefordert
Für drei der zwölf Angeklagten beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft indes einen Freispruch – in einem Fall wegen erwiesener Unschuld, in anderen Fällen weil Belastungszeugen ihre Aussage im Prozess nicht mehr wiederholt hatten.
Am Mittwoch wird der Prozess mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.
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