Seine Stieftochter hat er sexuell missbraucht und vergewaltigt. Deshalb wurde ein Mann zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt.
(SH) - Monatelang hatte er die Tochter seiner Partnerin sexuell belästigt. Fünfmal soll es zwischen September und Dezember 2006 gar zu Vergewaltigungen gekommen sein. Nun wurde Celestino C., der beim Prozess nicht anwesend war, sich jedoch durch einen Anwalt vertreten ließ, in erster Instanz zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt.
Dass es zwischen ihm, damals 36, und der jungen Frau, zum Tatzeitpunkt gerade 18 Jahre alt, einen sexuellen Kontakt gegeben hatte, hatte der Angeklagte zunächst abgestritten. Das Opfer wurde jedoch schwanger und ein Vaterschaftstest belegte, dass der Angeklagte tatsächlich der Erzeuger des Kindes ist.
Während der Verhandlung hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch Milde walten lassen und aufgrund der langen Zeitspanne, die zwischen der Tat und dem Prozess vergangen war die gesetzliche Mindeststrafe von sieben Jahren gefordert. Diese ist dadurch zu erklären, dass der Angeklagte zwischenzeitlich auf die Kapverden gezogen war und nicht nach Luxemburg ausgeliefert wurde.
Die Richter haben sich für eine längere Strafe entschieden und dem Opfer zudem Schadenersatz in Höhe von 20.500 Euro zugesprochen.
Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren, wovon drei zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, hat die Anklägerin gestern im Prozess um die Ausschreitungen zwischen zwei Jugendgruppen im Februar 2012 in Esch/Alzette gegen einen der zwölf Angeklagten gefordert.
Monatelang wurde eine junge Frau vom Partner ihrer Mutter sexuell belästigt. Fünfmal soll es gar zu Vergewaltigungen gekommen sein. Das Opfer wurde schwanger. Dem Täter droht eine siebenjährige Freiheitsstrafe.
Neun Monate Haft auf Bewährung: So lautete das Urteil gegen einen 21-Jährigen, der sich zwischen März 2015 und Dezember 2016 in Tarchamps und Doncols Zugang zu unbewohnten Häusern verschafft hatte.
Er hatte sich als Grand voyant médium ausgegeben und gutgläubige Kunden finanziell ausgenommen. Nun ist für den 41-jährigen Karamba D. Schluss: Er wurde in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt.
Weil sie 2008 und 2009 Kinder an Stühle angeklebt haben sollen, müssen sich drei Erzieherinnen vor Gericht verantworten. Die Verhandlung dauerte am Dienstag allerdings nur eine halbe Stunde. Sie soll am Mittwoch fortgesetzt werden.
Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern und sexuellen Anspielungen gegenüber Minderjährigen ist ein Mann in erster Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Berufungsverfahren darf er auf eine Bewährungsstrafe hoffen.
Es soll kein Drogenkonsumraum gegen den Willen der Gemeinde in Ettelbrück entstehen. Offener zeigt sich die Gemeinde bei der Diskussion über eine Tagesauffangstruktur am Bahnhof.
In Luxemburg wurde Jérémy L. rechtskräftig zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er einen Zöllner angefahren und verletzt hatte. In Belgien drohen ihm bis zu vier Jahre Haft, weil er einen Polizisten überfahren wollte.
Zu sechs Jahren Gefängnis ist am Donnerstag der Anführer einer dreiköpfigen Bande verurteilt worden, der von Thailand aus über Snapchat einen regen Drogenhandel in Luxemburg organisiert hatte.
Es soll kein Drogenkonsumraum gegen den Willen der Gemeinde in Ettelbrück entstehen. Offener zeigt sich die Gemeinde bei der Diskussion über eine Tagesauffangstruktur am Bahnhof.
In Luxemburg wurde Jérémy L. rechtskräftig zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er einen Zöllner angefahren und verletzt hatte. In Belgien drohen ihm bis zu vier Jahre Haft, weil er einen Polizisten überfahren wollte.
Zu sechs Jahren Gefängnis ist am Donnerstag der Anführer einer dreiköpfigen Bande verurteilt worden, der von Thailand aus über Snapchat einen regen Drogenhandel in Luxemburg organisiert hatte.