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Zehn Jahre für Vergewaltiger
Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.

Zehn Jahre für Vergewaltiger

Foto: Pierre Matgé
Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.
Lokales 25.05.2018

Zehn Jahre für Vergewaltiger

Seine Stieftochter hat er sexuell missbraucht und vergewaltigt. Deshalb wurde ein Mann zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt.

(SH) - Monatelang hatte er die Tochter seiner Partnerin sexuell belästigt. Fünfmal soll es zwischen September und Dezember 2006 gar zu Vergewaltigungen gekommen sein. Nun wurde Celestino C., der beim Prozess nicht anwesend war, sich jedoch durch einen Anwalt vertreten ließ, in erster Instanz zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt.

Dass es zwischen ihm, damals 36, und der jungen Frau, zum Tatzeitpunkt gerade 18 Jahre alt, einen sexuellen Kontakt gegeben hatte, hatte der Angeklagte zunächst abgestritten. Das Opfer wurde jedoch schwanger und ein Vaterschaftstest belegte, dass der Angeklagte tatsächlich der Erzeuger des Kindes ist.

Während der Verhandlung hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch Milde walten lassen und aufgrund der langen Zeitspanne, die zwischen der Tat und dem Prozess vergangen war die gesetzliche Mindeststrafe von sieben Jahren gefordert. Diese ist dadurch zu erklären, dass der Angeklagte zwischenzeitlich auf die Kapverden gezogen war und nicht nach Luxemburg ausgeliefert wurde.

Die Richter haben sich für eine längere Strafe entschieden und dem Opfer zudem Schadenersatz in Höhe von 20.500 Euro zugesprochen.

Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.


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