Zechpreller zur Kasse gebeten
In 35 Restaurants war der Zechpreller zu Gast.
Zechpreller zur Kasse gebeten
Immer wieder hatte er Restaurants besucht, ohne für sein Essen zu bezahlen. Nun folgte die Rechnung vor Gericht.
(SH) - 35 Mal hatte ein 58-jähriger Mann in Gaststätten gegessen, ohne dafür zu bezahlen. Nun wurde er zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro und einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann muss sich allerdings in psychiatrische Behandlung begeben und seine Rechnungen begleichen, insofern dies noch nicht erfolgt ist.
Während der Verhandlung hatte der Mann erklärt, nicht die Absicht gehabt zu haben, Gastwirten zu schaden. Vielmehr hätte er darauf hinweisen wollen, dass er ungerecht behandelt wurde und von seinem Vormund nicht ausreichend Geld erhielt, um ein Restaurant zu besuchen.
Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.
