Worauf Fahrer beim Wildwechsel achten sollten
Worauf Fahrer beim Wildwechsel achten sollten
Über 1.000 Wildunfälle werden der Polizei jedes Jahr gemeldet. In den Wintermonaten, wenn es länger dunkel ist und die Tiere längere Wege zurücklegen müssen, um Nahrung zu finden, ist die Gefahr besonders hoch. Wenn am Wochenende die Treibjagdsaison eröffnet wird, und das Wild dadurch aufgescheucht wird, kommt ein weiterer Risikofaktor hinzu.
Eine Kollision kann sowohl für den Menschen als auch für das Tier schwerwiegende Folgen haben. Daher rät die Polizei, das Fahrverhalten so anzupassen, dass ein Unfall vermieden werden kann. Für Autofahrer bedeutet das vor allem eins: Fuß vom Gas. Denn durch eine geringere Fahrgeschwindigkeit wird nicht nur Mensch und Tier mehr Zeit zum Reagieren eingeräumt, auch der Bremsweg und der Impakt im Falle einer Kollision verringern sich. Zudem sollte der Fahrer stets achtsam sein und beide Straßenränder im Blick behalten. Dies gilt besonders an Straßenabschnitten, an denen auf Wildwechsel oder eine Treibjagd hingewiesen wird, oder die durch einen Wald führen.
Abbremsen und geradeaus fahren
Befindet sich ein Tier auf der Fahrbahn, sollte der Fahrer abbremsen und hupen. Lichthupen oder das Betätigen des Fernlichts sind hingegen zu vermeiden, denn dadurch wird das Wild verblendet, was seine Flucht wiederum verhindert.
Auch abrupte Fahrmanöver sind zu vermeiden. Hierbei besteht nämlich die Gefahr, dass der Wagen ins Schleudern gerät und somit gegen einen Baum prallt oder in den Straßengraben gerät, oder aber es zu einer Kollision mit dem Gegenverkehr kommt. Die Folgen davon können dann weitaus schlimmer sein als bei einem Wildunfall. Ist eine Kollision mit einem Wildtier nicht mehr zu vermeiden, gilt es deshalb, stark abzubremsen und das Lenkrad in Geradeausstellung zu halten.
Nach dem Unfall sollte unterdessen zunächst auf die Sicherheit geachtet werden. Demnach sollte der Fahrer – und gegebenenfalls die weiteren Wageninsassen – Warnwesten anziehen und die Unfallstelle absichern, indem die Warnblinkanlage am Fahrzeug eingeschaltet und ein Warndreieck aufgestellt wird.
Ist bei dem Unfall eine Person zu Schaden gekommen, sollten die Rettungsdienste (112) und die Polizei (113) verständigt werden. Letztere sollte auch bei einem Unfall mit geringerem Schaden kontaktiert werden. Denn ein Unfall auf öffentlicher Straße muss der Polizei gemeldet werden, ansonsten macht sich der Fahrer strafbar.
Abtransport nur nach Freigabe möglich
Strafbar macht sich auch, wer ein verletztes Tier einfach zurücklässt. Dem Tierschutzgesetz zufolge ist nämlich jeder dazu verpflichtet, einem Tier in Not zu helfen. Im Fall eines Wildunfalls gilt es dabei, Hilfe zu holen. Anfassen sollte man das verletzte Tier aus Eigenschutz nicht. Denn es kann nicht nur Krankheiten übertragen, es kann durch die Kollision auch unter Schock stehen – und dementsprechend reagieren.
Auch aufladen oder abtransportieren darf man das Wild nicht, es sei denn, es wurde durch die Behörden freigegeben. Wer dies nicht beachtet, verstößt gegen das Jagdgesetz und macht sich der Wilderei schuldig, so die Polizei.
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