Wirt ruft Taxi statt Krankenwagen
Wirt ruft Taxi statt Krankenwagen
(m.r.) - Anstelle eines Krankenwagens hat ein Wirt Montagnacht einem verletzten Kunden ein Taxi gerufen. Der Mann hatte in einem Lokal in der hauptstädtischen Rue Jean Origer zu viel Alkohol getrunken und aufgrund seines Zustands das Gleichgewicht verloren. Bei dem Sturz zog er sich eine Wunde am Kopf zu.
Der Taxifahrer wurde erst später auf die Verletzung aufmerksam, brachte den Mann zurück und verständigte dann den Notruf. Da die Ursache der Verletzung unklar war, wurde auch die Polizei eingeschaltet.
Böse Überraschung für den Wirt
Nachdem die Beamten die Umstände geklärt hatten, war klar, dass der Wirt sich in zweierlei Hinsicht strafbar gemacht hatte. Da er keinen Krankenwagen gerufen hatte, hat er sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht. Zudem hat er gegen das Schankwirtschaftsgesetz verstoßen, weil er dem sichtlich betrunkenen Mann weiterhin Alkohol serviert hatte.
Die Beamten klärten den Wirt über sein Fehlverhalten auf und erstellten eine Strafanzeige. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht.
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