"Wir haben in dieser Affäre nichts zu verlieren"
"Wir haben in dieser Affäre nichts zu verlieren"
Das Nachhaltigkeitsministerium wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Sachen Biotopzerstörung in Schieren Berufung einlegen. Dies bestätigte Staatssekretär Camille Gira dem „Luxemburger Wort“. Wir haben in dieser Affäre nichts mehr zu verlieren“, so Gira, der sich überzeugt zeigt, in zweiter Instanz Recht zu bekommen.
Am 28. März hatte das Verwaltungsgericht eine Entscheidung der Umweltministerin annulliert: Diese verweigerte die Genehmigung, auf einem Gelände in der Rue Lehberg in Schieren Bäume zu fällen, weil es sich dabei um ein schützenswertes Biotop handeln soll. Zugleich wurde die Aufforderung der Ministerin aufgehoben, als Ausgleichsmaßnahme Bäume an einem anderen Ort neu anzupflanzen.
Im September 2015 hatten die Besitzer einer Parzelle in Schieren eine Anfrage beim Nachhaltigkeitsministerium eingereicht, darin beantragten sie eine Genehmigung für das Fällen einer Reihe von Obstbäumen. Diese seien wegen Sturmschäden bereits in einem sehr schlechten Zustand. Im Januar 2016 verweigerte die Umweltministerin Carole Dieschbourg die Genehmigung mit dem Verweis, die betreffende Parzelle sei mit einem Biotop belegt. Auf einer zweiten Parzelle, auf der die Bäume bereits gefällt waren, erteilte die Ministerin im Nachhinein zwar eine Genehmigung, dies allerdings verbunden mit der Auflage der Neuanpflanzung von insgesamt 18 Obstbäumen.
Schleichende Biotopzerstörung
Die Ministerin blieb trotz einer erneuten Anfrage der Besitzer bei ihrer Entscheidung, dies umso mehr, als die Parzelle als wahrscheinlicher Lebensraum der Breitflügelfledermaus, einer geschützten Art, angesehen werden musste. Damit würde die Zerstörung der Streuobstwiese auch gegen Artikel zwei des Naturschutzgesetzes verstoßen. Die Besitzer klagten deshalb vor dem Verwaltungsgericht und verlangten die Annullierung dieser Entscheidungen. Und sie bekamen Recht.
In seinem Urteil erklärt das Verwaltungsgericht, dass einzig die Tatsache, dass die Parzelle im Biotopkataster geführt würde, noch nicht bedeute, dass es sich auch zum jetzigen Zeitpunkt noch um ein Biotop handele. Was zähle, sei einzig und allein der natürliche, vor Ort vorgefundene Zustand der Parzelle: Würde dort ein Biotop nachgewiesen, dann gelten auch die Schutzbestimmungen.
„Es geht hier um die schleichende und wissentliche Zerstörung eines Biotops für spekulative Zwecke. Die Besitzer setzen einzig auf die Wertsteigerung der Grundstücke wenn diese bis in den Bauperimeter aufgenommen werden. Die Zerstörung der Obstbäume sollte diese Prozedur vereinfachen, so Staatssekretär Camille Gira. Demnach könne man anhand zusätzlicher Unterlagen und Dokumente die absichtliche Zerstörung nachweisen.
Künftig weniger Kulanz
Gira betonte aber auch, dass man künftig weniger Kulanz gegenüber solchen Verstößen zeigen werde und sofort Anzeige erstatten werde. Pikant ist der Umstand, dass sich der allgemeine Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde Schieren zurzeit in Ausarbeitung befindet und die Gemeinde die betreffenden Grundstücke innerhalb des Bauperimeters einbeziehen wollte. Laut Gira betrachte man aber unabhängig vom Biotop auch andere Faktoren wie die tentakelartige, nicht harmonische Entwicklung des bebauten Geländes.
„Schon alleine aus diesen Gründen kommt eine Aufnahme in den Bauperimeter dieser und auch anderer Grundstücke nicht in Frage. Wir sehen diese Problematik allerdings unabhängig von jener der Biotopzerstörung.“ Interessantes Detail: mit Me Martine Lamesch vertrat ausgerechnet das neugewählte Mitglied des Staatsrates die Interessen der Grundstückbesitzer gegenüber dem Nachhaltigkeitsministerium. Die Juristin wurde der Kandidatin vorgezogen, die Déi Gréng vorgeschlagen hatten.
