Wilde Verfolgungsjagd im nächtlichen Esch
Wilde Verfolgungsjagd im nächtlichen Esch
(mth) - Gegen 4 Uhr in der Nacht zum Donnerstag kam es in Esch/Alzette zu einer spektakulären Verfolgungsjagd zwischen der Polizei und einem Autofahrer, der sich einer Kontrolle entziehen wollte.
Die Polizei wurde zunächst in der Rue Léon Jouhaux auf den Verkehrsteilnehmer aufmerksam als dieser mit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Tempo-30-Zone fuhr. Die Polizeistreife beschloss, den Fahrer zu kontrollieren und folgte ihm mit eingeschaltetem Blaulicht.
Nachdem die Beamten den Fahrer durch Handzeichen zum anhalten aufgefordert hatten, bremste dieser zunächst kurz ab, gab aber anschließend Vollgas und fuhr in entgegengesetzter Richtung davon.
Die Verfolgung wurde sofort aufgenommen. Als der Polizeiwagen auf gleicher Höhe mit dem flüchtenden Fahrzeug war, versuchte der Fahrer, das Dienstfahrzeug zu rammen.
Polizeiauto gerammt
Es folgte ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei, als der Flüchtige mehrmals die Fahrtrichtung wechselte und systematisch in Seitenstraßen abbog. Der Streifenwagen hielt Abstand vom Fahrzeug, um einen Unfall zu vermeiden und um die öffentliche Sicherheit nicht weiter zu gefährden.
Als der Fahrer schließlich in der Rue de Mâcon von einer Baustelle an einer weiteren Flucht gehindert wurde, musste er eine Vollbremsung durchführen. Die Polizisten blockierten mit ihrem Dienstfahrzeug den Fluchtweg.
Beim Aussteigen der Beamten legte der Fahrer dann den Rückwärtsgang ein und prallte gegen den Polizeiwagen. Die Beamten wurden hierbei nicht verletzt. Nach der Kollision griffen die Beamten durch und holten den Mann mit Gewaltanwendung aus dem Fahrzeug. Ihm wurden Handschellen angelegt.
Während den weiteren Amtshandlungen auf der Dienststelle wurde eine geringe Menge Marihuana gesichert. Ein Drogenschnelltest war ebenfalls positiv. Des Weiteren stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht über eine gültige Versicherung verfügt und der Mann keinen Führerschein vorzeigen konnte. Die Staatsanwaltschaft wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an.
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