Wie, weshalb, warum? Das Mysterium Blaualge
Wie, weshalb, warum? Das Mysterium Blaualge
(che) - Blaualgen in Luxemburgs Gewässern sind immer wieder ein Thema - erst im August gab das Umweltministerium zwei Warnungen heraus. Am 14. August riet das Ministerium davon ab, in einigen Bereichen der Mosel zu schwimmen, ein paar Tage später gab das Amt eine weitere Warnung, dies Mal für den Strand "Rommwiss" in der Nähe von Baschleiden heraus. Der Grund für die Warnungen: Cyanobakterien, besser bekannt unter dem Namen Blaualgen.
Das Nachhaltigkeitsministerium warnte zudem vor dem Verzehr von Fischen aus dem Stausee. Doch was ist mit jenen in der Mosel? Ganz einfach. Die beiden Gewässer sind unterschiedlicher Art. Da die Cyanobakterien sich am Rande der Mosel, die Fische sich aber in dem Fließgewässer der Mosel befinden, kommen die Fische nicht mit den Giftstoffen in Berührung. Aus diesem Grund hat das Veterinäramt bisher keine Warnung für den Verzehr von Fischen aus der Mosel herausgegeben.
Der Stausee hingegen ist ein ruhiges Gewässer, die Fische befinden sich somit in der Nähe der Blaualgen - und sollten somit nicht gegessen werden, wie Umweltministerin Carole Dieschbourg auf die parlamentarische Anfrage vom DP-Abgeordneten Gusty Graas antwortet.
Die Qualität des Trinkwassers aus dem Stausee ist allerdings nicht beeinträchtigt, dies da die Algen sich nur an der Wasseroberfläche befinden, das Trinkwasser aber aus einer Tiefe von 25 Metern abgezogen wird. In der Tiefe sind Blaualgen nicht überlebensfähig.
Ursachenforschung
Doch was ist eigentlich der Grund für dieses immer wiederkehrende massive Aufblühen von Cyanobakterien in der Mosel? Eine hohe Sonneneinstrahlung, eine drastische Senkung der Konzentration der Nutrimente sowie Windstille begünstigen das Blühen der Algen. Warum die Bakterien sich jedoch vermehrt in der Mosel ausbreiten, ist derzeit noch ein Rätsel für die Umweltforscher, so Dieschbourg weiter.
Von den Badeorten am Stausee ist bisher nur der Strand "Rommwiss" betroffen, alle anderen werden derzeit aber von den zuständigen Behörden überwacht, da sie sich auf einer Vorwarnstufe befinden. Diese wird ausgerufen, wenn bis zu einem Mikrogramm Mikrocystine pro Liter Wasser gemessen wird, die Werte von Phycocyanine und Chlorophylle A ansteigen.
Die Prozedur zum Ausrufen eines Badeverbots verläuft folgendermaßen: Wird in einem Gewässer der Grenzwert von mehr als vier Migrogramm Mikrocystine gemessen, wird ein Badeverbot verhängt. Beim Vorhandensein von Blaualgenschaum wird, auch unter einem Grenzwert von vier Mikrogramm Mikrocystine pro Liter Wasser, ein Badeverbot im jeweiligen Gewässer erteilt.
Flyer an öffentlichen Plätzen sowie Schilder an den betroffenen Stränden warnen laut Umweltministerium vor den giftigen Algen. Zudem ist die Qualität aller Badegewässer in Luxemburg unter www.eau.public.lu einsehbar.
