Wie Luxemburg sich vor Anschlägen schützt
Wie Luxemburg sich vor Anschlägen schützt
um weitere Bilder zu sehen.
(mth) – In Luxemburg gibt es den nationalen Plan „Vigilnat“ zum Schutz gegen Terrorattacken, der im März 2015 von der Regierung verabschiedet wurde. Der Plan soll Terrorangriffen vorbeugen sowie im Ernstfall einen schnellen Eingriff der zuständigen Behörden erlauben.
Der Plan beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen und definiert Prozeduren, die entweder im Fall einer akuten Bedrohung oder in der unmittelbaren Folge einer Terrorattacke umgesetzt werden. Ziel ist primär der Schutz der Bevölkerung, die Verhinderung von Attentaten sowie eine möglichst schnelle und reibungslose Reaktion im Ernstfall.
Stufe zwei ab sofort in Kraft
Nach den Anschlägen von Dienstagmorgen in Brüssel gilt in Luxemburg die zweite von insgesamt vier Warnstufen. Dies bedeutet, dass eine reelle Gefahr durch Terroristen besteht, in Luxemburg aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen.
Konkret werden verstärkte Kontrollen durch die Polizei an strategischen Punkten wie Bahnhöfen, dem Flughafen Findel oder Grenzübergängen durchgeführt, an denen sich bei Bedarf auch bewaffnete Beamten des Zolls beteiligen können.
Polizei, Zoll, Feuerwehr und Rettungsdienste müssen genug Personal zur Verfügung haben. Dies kann Einfluss auf Arbeitspläne und Urlaube der betroffenen Personen haben. Zudem müssen ausreichend Blutkonserven und Krankenhausbetten vorhanden sein.
Die Sicherheitsstufen von “Vigilnat”:
Je nach Gefahrenlage wird die entsprechende Sicherheitsstufe ausgelöst, welche die erforderlichen Maßnahmen festlegt und deren konkrete Umsetzung vorschreibt. Der Plan sieht insgesamt vier Sicherheitsstufen vor:
- Stufe: Geringes Risiko, Terroranschläge sind möglich, aber eher unwahrscheinlich. Es werden keine spezifischen Maßnahmen ergriffen.
- Stufe: Mittleres Risiko, es besteht eine reale Gefahr, dass es zu Terroranschlägen kommt, allerdings ist die Gefahr abstrakt. Die Wachsamkeit wird erhöht, die Maßnahmen sind nicht einschneidender Natur. Sie können für das gesamte Land oder für eine präzise Region verhängt werden und sie sind zeitlich begrenzt. Der „Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme“ (GCT) übernimmt die Koordination der einzelnen Maßnahmen.
- Stufe: Hohes Risiko, die Gefahr eines Terroranschlags ist wahrscheinlich und konkret. Die Sicherheitsmaßnahmen werden verschärft, die „Cellule d'évaluation de la menace terroriste“ (CEMT) wird aktiviert. Sie setzt sich aus Vertretern des Geheimdienstes, der Polizei, des „Haut-commissariat à la protection nationale“ und dem Staatsanwalt zusammen, der Srel-Direktor zeichnet verantwortlich.
- Stufe: Sehr hohes Risiko, die Gefahr eines Terroranschlags ist konkret und akut. Die Sicherheitsstufe 4 wird ebenfalls verhängt, wenn bereits ein Anschlag erfolgt ist. Alle verfügbaren Kräfte werden mobilisiert, es kommt zu einschneidenden Maßnahmen. Die „Cellule de crise“ wird vom „Haut-commissaire à la protection nationale“ (HCPN) einberufen und vom Minister für innere Sicherheit geleitet.
Wer trifft die Entscheidungen im Ernstfall?
Eine Terrorgefahr wird zunächst durch die Koordinationszelle „groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme“ (GCT) eingeschätzt. Diese besteht aus Vertretern des Außen- und des Justizministeriums, des Ministeriums für nationale Sicherheit, des Geheimdienstes “Service de Renseignement de l'Etat” (Sre), der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Geleitet wird das Gremium vom Hochkommissar für nationale Sicherheit Frank Reimen. Das „Haut-commissariat à la Protection nationale“ (HCPN), ist für die allgemeine Reaktion bei Krisen und Bedrohungen zuständig. Das HCPN selbst unterliegt der direkten Zuständigkeit des Premierministers. In die Zuständigkeit des HCPN fällt einerseits die Koordination auf internationaler Ebene, etwa die Abstimmung mit den europäischen Gremien, der Nato, der Benelux und den Nachbarländern. Anderseits obliegt ihm das Krisenmanagement auf nationaler Ebene.
Die einzelnen nationalen Sicherheitspläne werden ebenfalls unter der Leitung des HCPN ausgearbeitet. Eine für den Schutz der nationalen Kommunikationsinfrastrukturen zuständige „Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information“ (ANSSI), fällt ebenfalls in den Verantwortungsbereich des HCPN.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
