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Wie geht Luxemburg mit Scheinehen um?
Lokales 4 Min. 15.11.2022 Aus unserem online-Archiv
Fall Diana S.

Wie geht Luxemburg mit Scheinehen um?

Die Kriminalpolizei hat das Wohnhaus von Diana S. in Diekirch versiegelt. Auf der Klingel steht ihr Name und der ihres Ehemanns - den sie nur zum Schein geheiratet haben soll.
Fall Diana S.

Wie geht Luxemburg mit Scheinehen um?

Die Kriminalpolizei hat das Wohnhaus von Diana S. in Diekirch versiegelt. Auf der Klingel steht ihr Name und der ihres Ehemanns - den sie nur zum Schein geheiratet haben soll.
Foto: Contacto
Lokales 4 Min. 15.11.2022 Aus unserem online-Archiv
Fall Diana S.

Wie geht Luxemburg mit Scheinehen um?

Tiago RODRIGUES
Tiago RODRIGUES
Die in Frankreich tot aufgefundene Portugiesin Diana S. soll gegen Geld einen Marokkaner geheiratet haben, damit er eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Wie es damit juristisch aussieht, erfragten zwei CSV-Abgeordnete von der Regierung.

Was geschieht mit Personen, die unter dem Vorwand einer arrangierten Ehe nach Luxemburg einreisen? Die Abgeordneten Laurent Mosar und Léon Gloden (beide CSV) richteten diese Frage, die offenbar mit dem Fall Diana S. zusammenhängt, an Justizministerin Sam Tanson und den Minister für innere Sicherheit Henri Kox (beide Déi Gréng).

In einer gemeinsamen Antwort weisen die Minister darauf hin, dass „diese Menschen sich der Strafverfolgung aussetzen und riskieren, ihren Status als ‚Verheiratete‘ zu verlieren“. Außerdem würden arrangierte Ehen gemäß Artikel 387 des luxemburgischen Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 bis 20.000 Euro geahndet. 


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Die Ehe ist auch dann nicht „gültig“, wenn es nur darum geht, durch den Status des Ehegatten einen Vorteil in Bezug auf den Aufenthalt im Land zu erlangen (Artikel 146-1 des Zivilgesetzbuches).

Artikel 184 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht hingegen vor, dass in solchen Fällen die geschlossene Ehe auf Antrag eines oder beider Ehegatten, der Staatsanwaltschaft und jeder anderen Person, die ein Interesse daran hat, aufgelöst werden kann.

Was war der Grund für Dianas Heirat?

Die Geschichte von Diana S., der 40-jährigen Portugiesin, die in Luxemburg lebte und am 19. September in Frankreich tot aufgefunden wurde, soll diese Diskussion ausgelöst haben. Nach Angaben von Contacto heiratete Diana am 14. Juli in Ettelbrück einen marokkanischen Mann namens Gibran B. – gegen Zahlung einer größeren Geldsumme, und nur, damit der Mann Aufenthaltsgenehmigungen für das Land erhalten konnte.

Bislang hat Contacto von den zuständigen Behörden noch keine Bestätigung erhalten, dass diese Heirat tatsächlich stattgefunden hat. Der Marokkaner soll Anfang 2022 ins Großherzogtum gekommen sein. Ende Juli, nach der angeblichen Heirat, mieteten Gibran B. und Diana S. ein Haus in Diekirch, das sie renovierten und dann mehrere Zimmer vermieten wollten. Dieses Haus wurde durchsucht. Die Tür, die die Namen der beiden trägt, wurde polizeilich versiegelt. Die Polizei bestätigt allerdings nicht, dass dies der Tatort sein könnte.


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Bislang wurde nur eine Person verhaftet. Das ist Said B., 48, Gibrans Onkel. Er befindet sich seit dem 6. Oktober in der Justizvollzugsanstalt Schrassig in Untersuchungshaft und wird des „vorsätzlichen Mordes“ beschuldigt. Die Behörden halten ihn für den Hauptverdächtigen. Diana S. angeblicher Ehemann wird nach wie vor vermisst. Die Behörden haben nicht bestätigt, ob er als Verdächtiger gilt und gesucht wird.

Die parlamentarische Anfrage wurde am 7. Oktober gestellt, einige Tage nachdem wort.lu berichtet hatte, dass es sich bei der in Mont-Saint-Martin tot aufgefundenen Frau um eine im Großherzogtum lebende Portugiesin handelt. Die Frage wurde erst einen Monat später, am 8. November, beantwortet.

Was sieht das Einwanderungsgesetz vor?

Die Minister für Justiz und innere Sicherheit stellen fest, dass das geänderte Einwanderungsgesetz vom 29. August 2008 ebenfalls eine Reihe von Bestimmungen vorsieht.

Artikel 25 Absatz 1 sieht allgemein für alle EU-Bürger vor, dass im Falle von Betrug oder Missbrauch der „verheiratete“ Status abgelehnt oder entzogen werden und die Person im schlimmsten Fall an ihr Land ausgeliefert werden kann.


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Nach Artikel 75 Absatz 4 kann die Einreise und der Aufenthalt von Familienangehörigen aus Drittstaaten verweigert werden, wenn die arrangierte Ehe allein dem Zweck dient, einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Artikel 101 Absatz 4 sieht die Verweigerung oder den Entzug des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen vor, wenn diese Personen falsche Angaben, Betrug oder andere rechtswidrige Mittel verwendet haben, um sich in Luxemburg aufhalten zu können.

Artikel 133 Absatz 3 sieht vor, dass besondere Kontrollen durchgeführt werden können, wenn eine „Betrugsvermutung“ besteht, das heißt, wenn die Eheschließung allein zu dem Zweck erfolgt ist, die Einreise ins und den Aufenthalt im Hoheitsgebiet zu ermöglichen.

Reisepass-Mafia in Luxemburg?

Neben der Frage der arrangierten Ehen fragten die Abgeordneten Mosar und Gloden die Minister, ob es in Luxemburg eine „Passmafia“ gibt – eine der Hypothesen, die als Grund für die Heirat von Diana S. mit dem marokkanischen Staatsbürger genannt wurden.


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Tanson und Kox entgegneten, dass weder die Polizei noch die Justizbehörden von einer „Passmafia“ im Land wissen.

Was die Zusammenarbeit mit den Justiz- und Polizeibehörden der Großregion betrifft, so versichern die Minister, dass sie immer dann stattfindet, wenn sie gerechtfertigt ist. „Im Falle einer Straftat, die Auswirkungen auf andere Länder hat, arbeiten die Justiz- und Polizeibehörden mit ihren jeweiligen Partnern zusammen“, heißt es abschließend.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Contacto
(Übersetzung: Tom Rüdell)

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