Wie die Tornado-Spendengelder ausbezahlt werden
Wie die Tornado-Spendengelder ausbezahlt werden
Der Tornado, der am 9. August durch Niederkerschen und Petingen fegte, hat in der Bevölkerung eine Solidaritätswelle ausgelöst. Auf die Konten der Hilfsorganisationen der beiden betroffenen Gemeinden wurden insgesamt 1.029.968 Euro überwiesen.
Nun steht fest, wie diese Gelder den Tornadoopfern zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt werden 915.874,97 Euro überwiesen. Dies teilen die beiden Gemeinden am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Die Summe der Anfragen, die eingegangen sind, beläuft sich derweil auf 1.680.057 Euro.
Falls die Versicherung nicht aufkommt
Bei den Versicherungsgesellschaften sind zuvor Kosten in Höhe von etwa 100 Millionen Euro angegeben worden. Daneben konnten Opfer Anfragen für Hilfen beim Familienministerium einreichen, für Schäden die nicht durch eine Versicherung gedeckt waren. Diese Frist lief am 1. März ab.
Erst danach kommen die Spendengelder ins Spiel. Betroffene konnten eine Anfrage bei den Sozialämtern der Gemeinden Käerjeng oder Petingen machen. Die Spendengelder sollen an Personen gehen, deren Schäden weder von einer Versicherungsgesellschaft, noch vom Familienministerium übernommen werden. Wegen der Corona-Krise wurde diese Frist auf den 31. Mai verlängert.
Bis zu 50.000 Euro pro Wohnung
Nach Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinden, ihren Sozialämtern und den Hilfsorganisationen Caritas und Croix-Rouge, wurde sich nun auf folgenden Verteilerschlüssel für die Spendengelder geeinigt:
- Für Schäden an Wohnungen gilt eine Kostenübernahme von 70 Prozent, bei einem Maximum von 50.000 Euro.
- Für Schäden an Fahrzeugen gilt eine Kostenübernahme von 50 Prozent, bei einem Maximum von 10.000 Euro.
- Für Schäden im Friedhof gilt eine Kostenübernahme von 70 Prozent.
- Anfragen von weniger als 1.000 Euro werden integral übernommen.
Mit dem Restbetrag, rund 114.000 Euro, sollen Hilfen ausbezahlt werden, in Fällen, in denen noch keine Kostenvoranschläge vorliegen.
Auch wurde entschieden, dass eine symbolische Baumpflanzaktion beider Gemeinden stattfinden soll.
Zwei Fristen
In einer ersten Phase sollen jetzt die Gelder für die Anfragen, die komplett sind (85), ausbezahlt werden.
Die Anfragen, die nicht komplett sind (69), müssen vervollständigt werden. Die Sozialämter werden die Betroffenen deswegen kontaktieren. Diese Frist verstreicht am 15. Juli.
Sollte es nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, kann in Ausnahmefällen bis zum 8. August gewartet werden. Sprich, ein Jahr nach dem Tornado.
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