Wider das Mobbing in Schulen
Wider das Mobbing in Schulen
(str) - In Luxemburg obliegt es den einzelnen Schulen selbst, wie sie mit Mobbing umgehen. Das geht aus der Antwort von Unterrichtsminister Claude Meisch (DP) auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser hervor.
Die Direktiven für den Umgang mit Konfliktsituationen und Mobbing unter Schülern werden von den Schulen selbst ausgearbeitet und jede Schule hat ihre eigenen Direktiven und Interventionsstrategien vor, während oder nach der Mobbingsituation, schreibt Meisch.
Geteilte Verantwortung
Diese Strategien umfassen die Prävention und das Erkennen von Mobbingfällen sowie die Intervention, wenn es bis zur Tat gekommen ist.
„Wichtig ist es, festzuhalten, dass alle Akteure aus der Schulgemeinschaft und auch die Eltern dabei in der Verantwortung sind, eine aufmerksame Haltung und die nötigen Reflexe für das Vorgehen und Eingreifen zu entwickeln“, betont Meisch.
Einzelne Schulen haben dem Minister zufolge bereits Anti-Mobbing-Einheiten aufgebaut, die vor und nach Mobbingfällen aktiv werden.
Kurse nicht obligatorisch
Die einzelnen möglichen Handlungsstrategien würden zudem bei jeder Rentrée immer neu bekannt gemacht, sodass alle Akteure stets informiert seien, was zu tun sei.
Zudem gibt es spezifische Weiterbildungen für Lehrkräfte und das sozioedukative Personal. Diese werden dem Lehrpersonal zwar als Fortbildungsstunden verrechnet, Kurse im Mobbing-Bereich sind aber nicht obligatorisch.
"Stop Mobbing" kommt zu Schulen
Der Unterrichtsminister verweist zudem auf die Initiative „Stop Mobbing“, deren Mitarbeiter von Schulen als neutrale und externe Helfer angefordert werden können. Diese greifen punktuell als Vermittler ein, weisen auf Probleme hin, helfen dabei Lösungen zu finden und ein positives Klima wiederherzustellen.
Das Projekt unterstützt Schüler, Schulklassen, Lehrkräfte, Eltern und multiprofessionelle Teams aus Schulen.
Mobbing nicht strafbar
Wie Claude Meisch weiter betont, ist Mobbing als solches in Luxemburg nicht strafbar – dessen Ausdrucksformen wie körperliche und psychische Gewalt sowie die Anstiftung zu Hass und Gewalt aber sehr wohl. Im Sekundarunterricht sind zudem Disziplinarmaßnahmen für Täter vorgesehen.
