Wenn zu Hause die Hölle ist
Wenn zu Hause die Hölle ist
(dho) - „Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine echte Straftat“ – darauf weist Chancengleichheitsministerin Lydia Mutsch am Dienstag gleich zu Beginn der Vorstellung des Jahresberichtes des „Comité de la lutte contre la violence“ hin. Die Straftat beschränke sich nicht nur auf körperliche Gewalt, sondern auch auf seelische. „Wenn jeden Tag jemand Morddrohungen ausspricht, ist das auch eine Form von Gewalt“, erklärt Laurent Seck von der Staatsanwaltschaft Luxemburg. Das Thema dürfe keinesfalls verharmlost werden: weitere Aufklärungsarbeit ist notwendig, so die Ministerin.
Zwischen 2006 und 2014 war die Zahl der polizeilichen Einsätze wegen Gewalt im Haushalt konstant steigend. Mit 876 solcher Einsätze 2014 erreichte sie ihren Höhepunkt und nimmt seitdem langsam ab. 2016 gab es 789 Fälle in denen die Polizei wegen Gewalt in einen Haushalt gerufen wurde. „Der Rückgang der Zahlen ist jedoch kein Grund zur Entwarnung. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen“, warnt Lydia Mutsch. Viele Opfer würden sich nicht trauen, zur Polizei zu gehen.
Das Chancengleichheitsministerium setzt sich daher dafür ein, dass die Opfer Hilfe bekommen und ermutigt werden, Anzeige zu erstatten. In Kürze soll die „Opferambulanz“ eingeführt werden. Hier können dann Gewaltopfer ihre Verletzungen dokumentieren lassen, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten wollen. Anlaufstelle wird das „Laboratoire national de la Santé“ in Düdelingen sein.
Eine heterogene Gruppe
Wer die Opfer von häuslicher Gewalt sind, kann nicht pauschal gesagt werden. Ihr Profil geht durch sämtliche gesellschaftlichen Schichten und fast alle Altersklassen. In 62,37 Prozent der Fälle waren vergangenes Jahr Frauen betroffen. In 11,81 Prozent waren es Minderjährige. 27,34 Prozent der Opfer sind luxemburgischer Staatsbürgerschaft, 30,56 Prozent portugiesischer.
Auch ein typisches Täterprofil gibt es nicht. Statistisch gesehen kann nur festgehalten werden, dass der Täter 2016 in 68,08 Prozent der Fälle männlich war. In 2,63 Prozent war die Person minderjährig.
Wegweisungen in 256 Fällen
In besonders schweren Fällen häuslicher Gewalt kann die Staatsanwaltschaft eine Wegweisung aussprechen. Dies bedeutet, dass der Täter für zwei Wochen aus der Wohnung ausziehen muss. In 256 Fällen kam es 2016 zu einer Wegweisung. Das Opfer kann beantragen, dass der Zeitraum bis auf drei Monate verlängert wird. 72 Mal wurde dieses Recht 2016 geltend gemacht. 86,71 Prozent der Opfer waren weiblich. Bei den 34 männlichen Opfern war der Täter in 14 Fällen ebenfalls ein Mann.
Schläge und Verwundungen zum Teil mit Arbeitsunfähigkeit waren in 40,2 Prozent der Grund für eine Wegweisung. In 9,3 Prozent waren Morddrohungen ausgesprochen worden. Die Täter, die der Wohnung verwiesen wurden, werden von der Initiative „Riicht eraus“ kontaktiert, einer Anlaufstelle für gewalttätige Menschen des Roten Kreuzes. „Sie müssen lernen, dass es keine Rechtfertigung für Gewalt gibt“, so Laurent Seck von der Staatsanwaltschaft.
Wo es Hilfe gibt
Wer Opfer oder Zeuge häuslicher Gewalt ist, sollte bei der Polizei unter der Nummer 113 anrufen. Telefonische Beratung und Hilfe erhält man beim „Fraentelefon“ unter 12344 (montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr). Weitere Informationen:
- www.violence.lu
- www.fed.lu
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