Wenn eine Geldbuße zu acht Jahren Haft führen kann
Wenn eine Geldbuße zu acht Jahren Haft führen kann
(str) - Im Vollrausch war Sascha Z. aus einem Hafturlaub zur Arbeitssuche in den offenen Vollzug nach Givenich zurückgekehrt. Als die Haftaufseher ihn dann in einer Isolierungszelle unterbringen konnten, kam es zu Handgreiflichkeiten, die mit einem Faustschlag auf den Hinterkopf eines Wärters endeten.
Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Monaten und eine Geldbuße gefordert. In ihrem Urteil haben die Richter nun von einer weiteren Gefängnisstrafe abgesehen. Sie verurteilten den 29-Jährigen zu einer Geldstrafe von 800 Euro.
Doch für Sascha Z. könnte diese Verurteilung weitaus gravierendere Folgen haben. Eine vorangegangene Verurteilung zu acht Jahren Haft wegen eines versuchten Totschlags wurde nämlich zur Bewährung ausgesetzt. Das gestrige Urteil könnte ihn demnach für lange Zeit hinter Gitter bringen.
Obdachlos und abhängig: Haftstrafe für Einbrecher
Ein 30-jähriger Drogenabhängiger war im Juni 2015 zweier Einbrüche – in ein Auto und in eine Wohnung – überführt worden. Vor Gericht erklärte der junge Mann, er sei erst kurz zuvor aus der Haft entlassen worden. Er habe kein Einkommen gehabt, sei obdachlos gewesen. Er habe keine andere Wahl gehabt, als zu stehlen.
Die Richter sahen das anders und verurteilten den Angeklagten zu einer 15-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung. Die Strafkammer ging damit weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte lediglich eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten gefordert.
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