Wenn ein Wildschwein zu zahm wird
Wenn ein Wildschwein zu zahm wird
(SH) - Peggy ist das einzige Tier, das in der Wildtierpflegestation in Düdelingen einen Namen hat und auch das einzige, das nicht ausgewildert wird – oder vielmehr werden kann.
Denn von einem wilden Tier, das je wieder in freier Natur überleben kann, ist bei dem 16 Monate alten Wildschwein nicht mehr viel übrig. Vielmehr zeigt es sich zahm, will sich am Zaun gar seine Streicheleinheiten holen. Das Tier hat sich an den Menschen gewöhnt. Der Grund: Als Baby wurde Peggy verletzt von einer Frau aufgefunden. Sie nahm das Tier mit nach Hause, zog es mit einer Flasche auf. Nun musste sich diese Frau vor Gericht verantworten, denn Peggy ist ein Wildtier und darf als solches nicht einfach ohne Genehmigung gehalten werden.
Während der Verhandlung erklärte die Beschuldigte, dass das Tier auf dem Hof gelebt hatte. Es sei aber dort nie wirklich eingesperrt gewesen. „Ich habe das Wildschwein nie daran gehindert, wegzulaufen.“ Mehrere Versuche, es wieder auszusetzen, sollen jedoch gescheitert sein, denn das Wildschwein kehrte immer wieder zurück. Das sagte auch eine Zeugin aus.
Etwa ein Jahr lang war das der Fall, dann – am 18. Januar diesen Jahres – wurde Peggy von der Polizei beschlagnahmt und in die Wildtierpflegestation nach Düdelingen gebracht.
Der richtige Reflex
Dort soll es dem Vertreter der Staatsanwaltschaft nach bleiben. Denn er ordnete eine definitive Beschlagnahmung des Tieres an. Ob die Frau zudem wegen Verstößen gegen das Jagd- und Naturschutzgesetz eine Geldstrafe zahlen muss, sollen die Richter entscheiden. In seinen Augen habe das Schwein in Gefangenschaft gelebt.
Der Anwalt der Angeklagten wollte nichts von einem „schlechten Reflex“, der die Frau dazu verleitet hätte, das Tier mit nach Hause zu nehmen, hören. Er betonte vielmehr, dass auch das Tierschutzgesetz gelte und dieses besage, dass jedem Tier, das leidet, im Rahmen der Möglichkeiten geholfen werden muss. In diesem Fall sei das Wildschwein verletzt gewesen, die Frau habe ihm helfen wollen.
Eine Vertreterin der Natur- und Forstverwaltung betonte unterdessen, dass Personen sich in Fällen, in denen verletzte wilde Tiere gefunden werden, an einen Tierarzt oder ein spezialisiertes Zentrum – etwa die Station in Düdelingen – wenden sollen. In diesem Fall sei das Tier an den Menschen gewöhnt gewesen.
Die Richter geben ihr Urteil am 24. Mai bekannt.
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