Wenn der Werbeflyer mehr verspricht, als er hält
Wenn der Werbeflyer mehr verspricht, als er hält
(str) - Es ist eines der Phänomene, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben: In Luxemburg kaum bekannte Betriebe, die per Flyer oder spontanem Hausbesuch Instandsetzungsarbeiten zu unschlagbaren Preisen anbieten und immer wieder Unehrliche, die hier ein zwielichtiges Geschäft wittern.
Dabei ist es für Konsumenten schwer herauszufinden, wer sich hinter diesen Industrieunternehmen oder Handwerksbetrieben verbirgt. Denn aus den Gesprächen und dem Flyer ist zumeist nicht gleich ersichtlich, ob diese Firmen und ihre Arbeiter überhaupt regulär in Luxemburg angemeldet sind und über eine Gewerbezulassung verfügen.
Überprüfung via Guichet.lu ...
Dabei ist diese Überprüfung gar nicht so schwierig. Die Grunddaten von registrierten Unternehmen können nämlich einfach via Guichet.lu eingesehen werden. Dabei wird zudem sofort ersichtlich, wie lange deren Gewerbezulassung, die Autorisation d'établissement, falls es sie denn gibt, noch gültig ist. Das antwortet die Regierung auf eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage von Sven Clement (Piraten).
Wie die Ministerin für Konsumentenschutz, Paulette Lenert (LSAP), der Minister für den Mittelstand, Lex Delles (DP) und die Justizministerin, Sam Tanson (Déi Gréng) in ihrer gemeinsamen Antwort hervorheben, müssen Firmen, die ihre Dienste in Luxemburg anbieten wollen, dies der Generaldirektion für Mittelstand im Vorfeld anmelden. Danach wird ihnen ein Zulassungszertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr zugestellt. Dieses Zertifikat müssen Firmen auf Anfrage hin auch vorzeigen können.
... und europaweit über e-Justice
Im Handelsregister würden Unternehmen, die ausschließlich für einzelne Aufträge im Land aktiv sind, im Übrigen nicht geführt. Die betreffenden Informationen seien allerdings über die Unternehmenssuche des e-Justice-Webportals sowie über die Datenbanken des European Business Registers erhältlich.
Im Justizministerium werde allerdings an einem Projekt für ein Firmenregister gearbeitet, in dem grundlegende Informationen zu den Unternehmen zusammengefasst werden, heißt es weiter von den Ministern.
Wer sich geschädigt fühlt
Wer sich durch unehrliche Geschäftspraktiken geschädigt fühle, solle sich bei der Union luxembourgeoise des consommateurs (ULC), beim Centre européen des consommateurs (CEC) oder der Polizei melden.
Darüber hinaus könne auch das Verbraucherschutzministerium aktiv werden, wenn es mit einem derartigen Dossier befasst werde. Letztgenanntes könnte dann sowohl eine Unterlassung vor Gericht erwirken, wie auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen.
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