Wenn der Vize-Rektor die Magistratin bespitzelt
„Dass zwischen der Gefängnisdirektion und der Generalstaatsanwaltschaft nicht eitel Sonnenschein herrschte, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, das ist ein Fakt“, hob der vorsitzende Richter gleich mehrfach in einem Prozess hervor, bei dem der beigeordnete Direktor der Haftanstalt Schrassig auf der Anklagebank sitzt.
Der 50-Jährige ist angeklagt, im Dezember 2015 einen Informatiker damit beauftragtt zu haben, eine Liste aller Anrufe zu erstellen, die in den drei Monaten zuvor vom Telefonapparat der für den Strafvollzug verantwortlichen Magistratin und vom Gerät ihres Mitarbeiters ein- und ausgingen. Einfacher formuliert: Der Vize-Gefängnisdirektor soll seine oberste Chefin bespitzelt haben.
Hintergrund noch unklar
Der Hintergrund des Geschehens wurde am ersten Verhandlungstag nur angedeutet, doch es scheint, als ob der Angeklagte auf diese Weise die Magistratin bloßstellen wollte. Anhand der Telefonliste beabsichtigte er dem Vernehmen nach, zu beweisen, dass die Verantwortliche des Strafvollzugs direkt mit einzelnen Dienststellen im Kontakt stand, ohne die Gefängnisdirektion einzubeziehen.
Es scheint auch so, dass es wohl mehrfach informelle Beschwerden über schwerwiegende Kommunikationsdefizite zwischen den Parteien gegeben habe, ohne dass aber konkrete Vorwürfe gegen die Magistratin vorgetragen worden seien.
Formalfrage führt zu Abbruch
Klarheit wird wohl erst am Freitagnachmittag die Anhörung der Magistratin und des Angeklagten bringen. Das Gericht wollte Erstgenannte eigentlich bereits am Mittwoch anhören, doch das scheiterte an einer formaljuristischen Frage: Die Verantwortliche kann als Angehörige der Generalstaatsanwaltschaft der Ansicht des Gerichts und des Anklägers nach nicht unter Eid angehört werden.
Die Staatsanwaltschaft sei als Strafverfolgungsinstanz nämlich unteilbar. Da sie bereits die Anklage führe, könne sie nicht auch als vereidigter Zeuge auftreten. Demnach könne die Magistratin nur unvereidigt und informationshalber angehört werden. „Dat léiert een awer am éischte Joer Droit“, meinte der Ankläger.
Denn damit war der Anwalt der Beschuldigten nicht einverstanden. Er verlangte, dass die Zeugin sehr wohl vereidigt würde. Als der Richter ihm widersprach, forderte er ein schriftliches Zwischenurteil, was dann dazu führte, dass der Prozess bis Freitag unterbrochen werden musste.
Wunschdenken oder Befehl?
Zuvor waren der Leiter der Informatikabteilung der Haftanstalt sowie jener Informatiker, der die Telefonliste erstellt hatte, als Zeugen angehört worden. Beide sagten aus, sie hätten den Vize-Direktor sehr wohl so verstanden, dass dieser die Erstellung der Liste angefordert habe. Dessen Verteidiger meinte nämlich, der Angeklagte habe lediglich gefragt, ob es technisch möglich sei, eine solche Telefonliste zu erstellen. Der Fall kam übrigens dadurch ans Licht, dass der leitende Informatiker die Magistratin zwei Tage später über die vom Vize-Rektor geforderte Liste informiert hatte.
