Wenn Bello mal zuschnappt
Wenn Bello mal zuschnappt
(jag) - 2016 wurden insgesamt 15 Klagen wegen Zwischenfällen mit Hunden eingereicht, meistens waren kleinere Rassen wie Jack-Russell-Terrier oder Dackel beteiligt. In ihrer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Frage lieferten Landwirtschaftsminister Fernand Etgen und Justizminister Félix Braz weitere Erklärungen: Zwischenfälle mit sogenannten Listenhunden seien eher selten. Dies sei aber wohl auf die obligatorischen Kurse für Hund und Halter zurückzuführen.
Es gab demnach Fälle, in denen der eigene Halter gebissen wurde, oft auch aus Unwissenheit. Auch ein verschmustes Tier könne demnach zubeißen, wenn es an der richtigen Erziehung fehlt.
Immer wieder Unregelmäßigkeiten
Von den 15 gemeldeten Fällen waren deren sechs auf aggressives Verhalten des Tieres zurückzuführen ohne dass jemand verletzt wurde. In sechs weiteren Fällen wurden Menschen verletzt, in einem Fall handelte es sich dabei um einen Listenhund. In drei Fällen wurden andere Hunde angefallen und verletzt, auch hier war ein Listenhund dabei.
Allgemein sei der Kenntnisstand über das Halten von Listenhunden sehr gut, so die Minister. Spätestens beim ersten Tierarztbesuch würden die Halter aufgeklärt. Dazu gehören die Kurse und das Anmelden in der Gemeindeverwaltung. Trotzdem kommt es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten. Sei es, weil Tiere importiert werden und die Anmeldung vergessen wird, oder aber dass die Gesetzgebung bewusst umgangen wird. In diesen Fällen arbeitet man eng mit den Tierschutzorganisationen sowie mit Polizei und Justiz zusammen.
Insgesamt 79 Klagen
2015 wurden in diesem Zusammenhang immerhin 79 Klagen eingereicht welche 93 Straftaten betrafen: 4 Halter hatten keine ministerielle Genehmigung, acht Halter konnten keine gültigen Dokumente vorlegen und 68 hielten ihren Hund nicht wie vorgeschrieben an der Leine. 13 Halter schließlich hatten trotz Listenhund nicht am obligatorischen Kursus teilgenommen. Oft spielen hier finanzielle Ursachen eine Rolle, die Halter werden dann gebeten ihre Tiere im Asyl abzugeben.
Was die aktuelle Gesetzgebung betrifft so sehen Landwirtschafts- und Justizministerium zurzeit keinen Grund, diese abzuändern. Man behalte die Entwicklung aber im Auge um wenn nötig Anpassungen vorzunehmen.
Mit insgesamt vier Hunderassen (Staffordshire Bull Terrier, Mastiff, American Staffordshire terrier, Tosa) und drei Mischlingsrassen (Pitbulls, Boerbulls, Tosa-Mischlinge) auf der Gefahrenliste liegt Luxemburg im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Verschiedene Länder haben 13 bis 15 Rassen klassiert, in der Ukraine sind es deren sogar 85.
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