Weitere Anpassungen
Weitere Anpassungen
Von Laurent Zeimet
Bis zum gestrigen Mittwoch konnten sich Wahlberechtigte eintragen, um ein Referendum über die Änderung des Artikels 34 der Verfassung zu beantragen. Das Parlament hatte bereits in erster Lesung beschlossen, dem Großherzog die Billigung von Gesetzen zu entziehen. Offizielle Zahlen liegen noch nicht vor, aber es ist davon auszugehen, dass die für ein Referendum nötige Anzahl von 25 000 Unterschriften weit verfehlt wurde. Die Abgeordneten planen derweil die nächsten Schritte zur Modernisierung der Verfassung.
25 000 Unterschriften wären nötig gewesen, um eine zweite Lesung der Verfassungsänderung vom 11. Dezember 2008 durch eine Volksbefragung zu ersetzen.
Laut inoffiziellen Schätzungen sollen sich weniger als 1 000 Wahlberechtigte auf den Unterschriftenlisten in ihren Gemeinden eingeschrieben haben, um ein Referendum zu beantragen. Demnach dürfte es Anfang März zu einer zweiten Abstimmung über die Verfassungsänderung kommen, die kurzfristig Anfang Dezember eingereicht worden war. Es galt, eine Krise der Institutionen zu verhindern, nachdem der Großherzog zu verstehen gegeben hatte, dass er ein Gesetz über Sterbehilfe unter keinen Umständen unterzeichnen würde.
Da sich im Parlament aber eine Mehrheit für den Euthanasie-Vorschlag abzeichnete, hatten sich die Staatsorgane auf eine Streichung des Billigungsrechts aus Artikel 34 der Verfassung des Großherzogs verständigt. Die Verfassungsänderung könnte somit in Kraft treten, ehe dem Staatschef das Euthanasie-Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden muss. Die parlamentarische Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Paul-Henri Meyers (CSV) einigte sich gestern Morgen auf weitere Änderungen am Grundgesetz, die den Großherzog betreffen. Der Staatsrat hatte in seinem Gutachten zur Änderung des Artikels 34 darauf hingewiesen, dass weitere Bestimmungen einer Anpassung bedürfen, die Kammer hatte sich per Resolution mit diesen Vorschlägen einverstanden erklärt aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Kommission arbeitet seit einiger Zeit bereits an einer Generalüberholung der Verfassung.
„Wir passen die Verfassung weiter der politischen Praxis an“
Wie Paul-Henri Meyers gegenüber dem Luxemburger Wort erklärte, will der Ausschuss vorschlagen, dass Gesetzentwürfe nicht mehr vom Großherzog, sondern ohne Umweg von der Regierung im Parlament eingereicht werden sollen. Auch Gesetzvorschläge aus der Feder von Abgeordneten sollen dem Staatschef nicht mehr vorgelegt werden müssen. „Wir passen die Verfassung weiter der politischen Praxis an“, erklärt Meyers. Artikel 34 sah neben der Billigung vor, dass der Großherzog die Gesetze in Kraft setzt. Auch diese Bestimmung soll geändert werden. Die Kommission will festlegen, dass das Parlament die verabschiedeten Gesetze der Regierung zwecks „Inkraftsetzung und Veröffentlichung innerhalb von drei Monaten“ zukommen lässt. Wer dies dann am Ende täte, wäre der Regierung überlassen.
Die Verfassungskommission will weiter vorschlagen, dass alle zivilen und militärischen Ämterbesetzungen durch den Ministerrat und nicht mehr auf Vorschlag der Regierung durch den Großherzog erfolgen. Auch Gerichtsurteile sollen nicht mehr im Namen des Großherzogs gefällt werden. Die Textvorschläge der Kommission sollen bis zum April vorliegen. Laut Paul-Henri Meyers herrschte ein breiter Konsens und auch der Regierungsvertreter signalisierte Zustimmung. Mit einer Abstimmung über diese weiteren Verfassungsänderungen ist vor den Landeswahlen vom 7. Juni allerdings nicht mehr zu rechnen.
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