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Weihnachten mit Kindern nach der Trennung
Lokales 2 Min. 21.12.2016 Aus unserem online-Archiv
Beratung über das Elterntelefon

Weihnachten mit Kindern nach der Trennung

Auch nach einer Trennung bleiben die Betroffenen immernoch Eltern.
Beratung über das Elterntelefon

Weihnachten mit Kindern nach der Trennung

Auch nach einer Trennung bleiben die Betroffenen immernoch Eltern.
Foto: Shutterstock
Lokales 2 Min. 21.12.2016 Aus unserem online-Archiv
Beratung über das Elterntelefon

Weihnachten mit Kindern nach der Trennung

Diana HOFFMANN
Diana HOFFMANN
Besonders zum Fest der Liebe schmerzen Trennungen noch einmal besonders. Auch für die Kinder ist die Situation zu Weihnachten nicht immer einfach. Eltern sollen daher für klare Verhältnisse sorgen. Beim Elterntelefon erhalten sie Rat.

(dho) - Das Wetter ist trüb, die Lichterkette vor der Tür leuchtet und 
im Wohnzimmer steht der geschmückte Tannenbaum. Dennoch kommt nicht in allen Familien Weihnachtsstimmung auf.

Dies kann daran liegen, dass ein Elternteil nicht mehr zu Hause wohnt. Besonders zu Weihnachten, dem Fest der Liebe und der Familie, wird eine Trennung oder Scheidung besonders spürbar. Nicht jeder weiß damit umzugehen, was psychischen Stress fördern kann. Vor allem die Kinder sollen nicht darunter leiden.

Respektvoller Umgang ist wichtig

Haben sich die Eltern dazu 
entschieden, Weihnachten trotz Trennung oder Streitereien gemeinsam zu verbringen, sollten sie einen Weg gefunden haben, respektvoll miteinander umzugehen, rät Barbara Gorges-Wagner, Direktionsbeauftragte des „Kanner-Jugend-Telefon“. Konflikte sollen auf der Paarebene bleiben und gelöst werden. Spannungen zwischen den Eltern blieben den Kindern nicht verborgen.

Wollen die Eltern Weihnachten nicht zusammen feiern, sei es nötig, einen Kompromiss zu finden. Eine Möglichkeit wäre, etwa Weihnachten zweimal zu feiern. Ältere Kinder sollten mitbestimmen dürfen, wie sie das Fest feiern möchten. Wenn das Kind etwa sagt, es wolle nicht zur Mutter oder zum Vater, so sei dies ernst zu nehmen.

Es ist auch darauf zu achten, dass dem Kind nicht die Freude auf das Fest vermiest wird durch Sätze wie etwa: „Morgen musst du zu Papa“, oder „... zu Mama und ihrem neuen Freund“. Die Kinder sollen nicht instrumentalisiert werden – Eltern sollten nicht schlecht über den Ex-Partner reden, denn damit werten sie auch einen Teil ihres Kindes ab, dem der andere Elternteil natürlich auch wichtig ist.

Wenn das Kind Weihnachten zum Ex-Partner geht, sollte es nicht mitbekommen, wenn das den anderen Elternteil traurig macht. Das Kind soll nicht denken, dass es Rücksicht auf die Erwachsenen nehmen muss. Eine Idee wäre etwa, den Kleinen bei der Geschenksuche für Vater oder Mutter beizustehen.

Nicht gut sei, wenn einer der Eltern plötzlich vor der Tür stehe, falls es zuvor keinen Kontakt gab. Barbara Gorges-Wagner rät, dass das erste große Fest nach der Trennung nicht unbedingt der richtige Zeitpunkt sei, dem Kind einen neuen Partner vorzustellen. Möglicherweise verbinden die Kinder Erinnerungen mit dem Fest, wie es vor der Trennung war und haben mit der alten Situation noch nicht abgeschlossen.

Ein Neuanfang braucht Zeit

Für Kinder sei es meist eine Erleichterung, wenn die Eltern ihm zeigen, dass sie sich nur als Paar getrennt haben, aber immer noch als Eltern da sind. Eltern bleibe man ein Leben lang. Schließlich müsse man ständig Entscheidungen, die das Kind betreffen, gemeinsam treffen, so Gorges-Wagner.

Trotz aller Bemühungen könne es dennoch sein, dass die Kinder nach einer Trennung traurig oder wütend sind – Kinder wollen grundsätzlich, dass ihre Eltern zusammen sind. Ihnen soll daher die Zeit eingeräumt werden, sich mit einem Neuanfang abzufinden.

Das Elterntelefon und das „Kanner-Jugend-Telefon“

Eltern, Großeltern oder andere Erwachsene können sich mit Fragen oder Sorgen an das Elterntelefon unter der Nummer 26 64 05 55 wenden, dies montags bis freitags, von 9 bis 12 Uhr, mittwochs, von 17 bis 20 Uhr. Kinder und Jugendliche können sich an das „Kanner-Jugend-Telefon“ unter der Nummer 11 61 11 wenden, dies montags, mittwochs und freitags, von 17 bis 22 Uhr. Dienstags und donnerstags von 14 bis 22 Uhr, samstags von 14 bis 20 Uhr. Die Beratung ist anonym und vertraulich. Auch eine Onlineberatung ist möglich: www.kjt.lu.


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