Wachschutz an der Tankstelle war illegal: „Schmitt Security“ rechtskräftig verurteilt
Wachschutz an der Tankstelle war illegal: „Schmitt Security“ rechtskräftig verurteilt
(str) - Auch in zweiter Instanz wurde am Dienstag eine Sicherheitsfirma aus Wasserbillig wegen illegaler Wachschutzdienste verurteilt. „Security Service Schmitt“ war beschuldigt worden, an einer Tankstelle Objekt- und Personenschutz ausgeführt zu haben - ohne die erforderliche Genehmigung für derartige Wachschutzdienste.
Genau wie in erster Instanz verurteilten die Richter die Firma zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Der Geschäftsführer und Verwaltungsratsvorsitzende Konstantin R. muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro bezahlen, die beiden anderen Verwaltungsratsmitglieder Wolfgang und Hermann S. je 2000 Euro. Zu den Geldbußen kommen jeweils Verfahrenskosten hinzu.
Das Appellationsgericht hat somit klargestellt, dass Personenschutz sich nicht nur auf Bodyguard-Aufgaben beschränkt und, dass Objektschutz bereits mit der Abschreckung beginnt. Firmen ohne Zulassung des Justizministeriums dürfen daher keine solchen Dienste anbieten.
Am Dienstag hat der Appellationshof zudem auch das Urteil gegen "Security-Service 4 You“ aus Strassen bestätigt. Somit ist auch diese Verurteilung wegen illegaler Wachschutzdienste beim "Public-Viewing" zur WM in Monnerich und beim Weihnachtsmarkt in Petingen rechtskräftig.
